Der Antwort von ..-.. ist zuzustimmen.
Wenn Sie das 65. Lebensjahr erfüllt haben und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, besteht Anspruch auf die sog. Regelaltersrente.
Sollten Sie Ihre 5 Kinder alle selbst in Deutschland erzogen haben, so wäre dadurch ggf. die erforderliche Wartezeit erfüllt.
Wir empfehlen Ihnen daher ebenfalls, bei Ihrer Ortsbehörde (Stadt/Rathaus) oder einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen einen entsprechenden Antrag zu stellen.