Ich habe meine zwischen 1966 und 1972 geborenen 5 Kinder erzogen. Ich werde jetzt 65 jahre alt. Selber habe ich nie gearbeitet. Seit 2003 beziehe eine Witwenrente. Kann ich zusätzlich zur Witwenrente eine Rente aus Erziehungszeiten beantragen, da ich ja 5 Jahre Erziehungszeiten angerechnet bekomme?
So wie Sie das schreiben klingt es vielversprechend. Wenn Sie alle 5 Kinder in Deutschland erzogen haben und keine Ausschlusstatbestände vorliegen, werden Sie einen Anspruch haben. Verbindlich ist aber nur ein Rentenbescheid.
Sprechen Sie unter Vorlage Ihres gültigen Personalausweises und der Geburtsurkunden Ihrer Kinder / Familienstammbuch (wenn alle Kinder eingetragen sind) bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder den Versicherunksamt/Bürgerbüro/... Ihrer Stadt/Gemeinde vor und beantragen Sie dort die Regelaltersrente.
Der Antwort von ..-.. ist zuzustimmen.
Wenn Sie das 65. Lebensjahr erfüllt haben und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, besteht Anspruch auf die sog. Regelaltersrente.
Sollten Sie Ihre 5 Kinder alle selbst in Deutschland erzogen haben, so wäre dadurch ggf. die erforderliche Wartezeit erfüllt.
Wir empfehlen Ihnen daher ebenfalls, bei Ihrer Ortsbehörde (Stadt/Rathaus) oder einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen einen entsprechenden Antrag zu stellen.