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rente nur bei schweigpflichtsentbindung

von leyla27.03.2010 | 04:05
1560 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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wenn man die ewerbsminderungsrente bekommen möchte, muss man eine schweigepflichtsentbindung unterzeichnen: kann die bfa dann auch die kassenärztliche vereinigung über mich befragen und daten anfordern? und welche daten genau? oder ist die kassenärztliche vereinigung da nicht eingeschlossen? danke.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo leyla,

Hintergrund der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ist, dass der DRV Zugang zu bereits vorhandenen ärztlichen Unterlagen ermöglicht wird. Daher wird insbesondere beim behandelden Arzt oder bei Stellen wie der Krankenkasse eine Nachfrage erfolgen. Mir ist nicht bekannt, dass die kassenärztliche Vereinigung medizinische Unterlagen eines Patienten vorhält.

8 Antworten

???am 27.03.2010 | 07:29
Die DRV befragt bzgl. ärztlicher Unterlagen nur die behandelnden Ärzte sowie lässt sich die Unterlagen von anderen, bereits durchgeführten Begutachtungen schicken. Die kassenärztliche Vereinigung hat damit nichts zu tun.
Rentnerinam 28.03.2010 | 11:49
Wie kommen Sie auf die KV? In dem, was Sie unterschreiben, steht doch, dass Sie Ihre behandelnden Ärzte und Krankenhäuser von der Schweigepflcht entbinden, oder nicht?
Hansam 28.03.2010 | 12:52
Wahrscheinlich hatte ( oder hat noch ) @leyla Ärger/Theater mit der Kassenärztlichen Vereinigung und macht sich darum Sorgen, das wenn diese Institution angeschrieben würde, diese sich dann negativ zu ihrem EM-Antrag äußern würde. Ist aber nur eine Vermutung von mir. Vielleicht klärt @Leyla ja auf, worum es ihr speziell bei kassenärztlichen Vereinigung geht. Das die kassenärztliche Vereinigung keine eigenen Gutachten erstellt oder über den Patienten irgendwelche ärztlichen Unterlagen vorliegen har, dürfte ja wohl jedem klar sein. Die kassenärztliche Vereinigung ist nur eine bürokratischer Koloss der nur Geld kostet und den niemand wirklich braucht - auch die Ärzte nicht ! Deshalb gibt es ja auch aus der Politkik schon seit längerem die Diskussion diese " Vereinigung " abzuschaffen.
andreaam 28.03.2010 | 18:46
Die Gefühle haben Schweigepflicht - was ich für Dich fühle zeig ich nicht
Rentnerinam 28.03.2010 | 18:28
Wenn man schon Vermutungen anstellt: Es könnte natürlich auch sein,dass sie einen behandelnden Arzt im Rentenantrag aus guten Gründen nicht angegeben hat und nun fürchtet, dass bei dem auch nachgefragt wird...
Stefanam 28.03.2010 | 21:56
Wobei das völlig sinnlos wäre, denn ich gehe davon aus, dass sich dieser "Geheimarzt" (also der Arzt der nicht befragt werden soll) aus irgendwelchen anderen Arztunterlagen oder Klinikberichten ergeben wird und die Schweigepflichtsentbindung gilt ja für alle aufgeführten udn aus den Unterlagen ersichtlichen Ärzte.
leylaam 30.03.2010 | 00:21
Die Allermeisten haben vor der Rentenbewilligung eine Ärzteodyssee hinter sich.. von einem facharzt zum nächsten, über jahre hinweg, an teils unterschiedlichen Orten, Kampf um sein Recht und ums Überleben. Ich habe den Überblick verloren. Beim Rentenantrag muß man sich aber wieder an alles erinnern und ehrlich antworten. Alle Ärzte angeben. Das ist natürlich auch in meinem Interesse. Wenn ich etwas vergessen sollte das mir nur nützlich sein kann, möchte ich nicht darauf verzichten. Hätte man gewusst wie schwer es mit der Bfa werden würde und wie lange... jeder sollte Tagebuch schreiben um den Überblick zu behalten! Leider hab ich das nicht getan und zeitweise krankheitsbedingt auch nicht können. Jetzt fällt es mir schwer all die Jahre nachzuvollziehen. Soll ich der Bfa sagen, ich kann mich vielleicht nicht an alles erinnern? Welche Stelle kann man denn befragen, die wissen wo man war und was jeder Einzelne Arzt gesagt und diagnostiziert hat?? Ich möchte alles angeben und nicht die Rente riskieren. Soweit ich weiss wird der DRV der Arztbesuch übermittelt und auch die Diagnose dazu. Somit wäre Sie die perfekte Anlaufstelle. Offiziell ist Sie das aber nicht. Wer ist für mein Problem zuständig und hat den Überblick? Da muß es doch jemand geben den ich fragen kann?!? Wen fragt die Bfa wenn Sie misstrauisch ist? Genau die STelle könnte mir jetzt schon helfen vollständige Angaben zu machen!! Kann die Bfa die Kassenärztliche Vereinigung über mich befragen?? Antwort: Ja oder Nein. Wenn Ja, müßte ich das folglich auch dürfen? Oder welche STelle kann mir stattdessen Daten(wann welcher Arzt und welche Diagnose) zu mir selbst übermitteln? Vielen Dank.
LEYLAam 30.03.2010 | 00:50
Die Allermeisten haben vor der Rentenbewilligung eine Ärzteodyssee hinter sich.. von einem facharzt zum nächsten, über jahre hinweg, an teils unterschiedlichen Orten, Kampf um sein Recht und ums Überleben. Ich habe den Überblick verloren. Beim Rentenantrag muß man sich aber wieder an alles erinnern und ehrlich antworten. Alle Ärzte angeben. Das ist natürlich auch in meinem Interesse. Wenn ich etwas vergessen sollte das mir nur nützlich sein kann, möchte ich nicht darauf verzichten. Hätte man gewusst wie schwer es mit der Bfa werden würde und wie lange... jeder sollte Tagebuch schreiben um den Überblick zu behalten! Leider hab ich das nicht getan und zeitweise krankheitsbedingt auch nicht können. Jetzt fällt es mir schwer all die Jahre nachzuvollziehen. Soll ich der Bfa sagen, ich kann mich vielleicht nicht an alles erinnern? Welche Stelle kann man denn befragen, die wissen wo man war und was jeder Einzelne Arzt gesagt und diagnostiziert hat?? Ich möchte alles angeben und nicht die Rente riskieren. Soweit ich weiss wird der KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG der Arztbesuch übermittelt und auch die Diagnose dazu. Somit wäre Sie die perfekte Anlaufstelle. Offiziell ist Sie das aber nicht. Wer ist für mein Problem zuständig und hat den Überblick? Da muß es doch jemand geben den ich fragen kann?!? Wen fragt die Bfa wenn Sie misstrauisch ist? Genau die STelle könnte mir jetzt schon helfen vollständige Angaben zu machen!! Kann die Bfa die Kassenärztliche Vereinigung über mich befragen?? Antwort: Ja oder Nein. Wenn Ja, müßte ich das folglich auch dürfen? Oder welche STelle kann mir stattdessen Daten(wann welcher Arzt und welche Diagnose) zu mir selbst übermitteln? Vielen Dank.
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