Hallo Pumukel,
aufgrund der Rentenantragstellung wird vom beratungsärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung geprüft, ob anhand der bereits vorliegenden Unterlagen (dem Antrag ggf. beigefügten aktuellen medizinischen Unterlagen oder dem Entlassungsbericht aus der Reha) bereits ein ärztliches Votum bezüglich der Erwerbsfähigkeit des Versicherten erstellt werden kann. Sofern dies nicht möglich ist, wird entschieden, ob ein ärztlicher Befundbericht des behandelnden Arztes eingeholt werden soll oder ob eine gutachterliche Untersuchung nötig ist.