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Experten-Antwort

Rente oder arbeitslos bei Kündigung mit 64Jahren

von Klaus Rainer12.08.2011 | 14:35
9443 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Team, ich werde im Sep 2011 64 Jahre alt und erwarte für Febr12 eine betriebsbedingte Kündigung. Hierzu möchte ich fragen: 1. Muss ich mich dann arbeitlos melden? oder 2. Soll oder kann ich in Rente gehen? 3. Wie sieht das finanziell aus? 4. Was würden Sie mir raten ? Besten Dank und Gruß, Klaus Rainer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus Rainer,

Versicherte, die 1947 geboren sind, können die Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres und 1 Monat abschlagsfrei in Anspruch nehmen.Grds. haben Sie noch Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld 1. Damit könnten Sie den Zeitraum bis zur abschlagsfreien Altersrente überbrücken.

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3 Antworten

KSCam 12.08.2011 | 15:56
Schauen Sie doch bitte in die letzte Renteninformation oder die letzte Rentenauskunft - dann wissen Sie wie es als Rentner für Sie finanziell aussieht. (deshalb bekommt man doch jährlich so ein Ding) Wenn Sie ab März 2012 in Altersrente gehen, haben Sie noch ca. 2% Abschlag und es gehen ca 10% für KV und Pflege ab. Beim Arbeitsamt fragen Sie am Montag nach, wie hoch im Ernstfall Ihr ALG wäre (ca. 60% vom Netto). Und dann vergleichen Sie die Zahlen und entscheiden sich entweder gleich für die Rente (Antrag im November stellen) oder Sie melden sich halt noch ein paar Monate arbeitslos( sobald Sie gekündigt sind).
Elliam 13.08.2011 | 13:41
Ich persönlich würde mich arbeitslose melden und den Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausschöpfen bis zum Erreichen des regulären Rentenalters. Bedenken Sie, dass der Rentenabschlag dauerhaft wäre. Dann lieber eine Weile ALG beziehen und ganz regulär in die Altersrente gehen mit 65 Jahren und 1 Monat. Das wäre dann für Sie im Oktober 2012. Und so lange werden Sie ja mindestens ALG I bekommen. Lassen Sie sich keinesfalls von der Agentur für Arbeit vorzeitig in die Rente zwingen. Dies ist nicht statthaft, wenn Sie dafür Abschläge hinzunehmen hätten.
nuam 13.08.2011 | 22:57
Ne, in die vorzeitige Rente kann Sie keiner zwingen. Allerdings je nach beruflicher Qualifikation noch ein paar Monate zum Arbeiten, wenn es passenden Bedarf gibt. Oder Sie zumindest fleißig Bewerbungen nachweisen lassen.
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