Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente oder Arbeitslosengeld

von Jan06.02.2021 | 13:11
65 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Am 01.10.2022 werde ich arbeitslos. Ich könnte dann zum 01.07.2023 in Rente gehen (45 Berufsjahre sind 01.09.2022 erfüllt). Ich bin Jahrgang 1959. Jetzt habe ich das alles durchgerechnet, Das Arbeitslosengeld würde höher liegen als die Rente ab 01.07.2023 beginnend. Es sind zwar nur ca. 45 Euro netto, aber immerhin. Ich könnte doch eigentlich auch bis zum 01.10.2024 arbeitslos bleiben und dann Rente beziehen. Die Rente wäre doch dann auch noch einmal höher. Das Rentenniveau ist doch von der Regierung bis 2025 zugesichert worden. Oder kann ich dann irgendwelche Nachteile erwarten und sollte möglichst früh in Rente gehen. Oder werde ich zum 01.07.2023 zwangsverrentet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jan,

wie von W°lfgang bereits zutreffend ausgeführt, können Sie grundsätzlich selbst entscheiden, ob Sie den Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschöpfen oder vorzeitig in [Altersrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/gesetzliche-altersrenten.html gehen möchten. Eine "Zwangsverrentung" ist nur beim Bezug von Arbeitslosengeld II möglich.

Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis vom Nettorentenbetrag vor Steuern (Bruttorente - Sozialabgaben) zum Nettoeinkommen vor Steuern (Bruttoeinkommen - Sozialabgaben). Dabei wird von einem fiktiven Versicherten ausgegangen, der 45 Jahre lang immer exakt ein Durchschnittseinkommen erzielt hat ("Standardeckrentner"). Das Bedeutet, das Rentenniveau bildet nicht das Verhältnis Ihrer persönlichen Rente zu Ihrem persönlichen Einkommen ab, sondern ist ein rein statistischer Wert. Das Rentenniveau spielt nur bei den Rentenanpassungen eine Rolle, nicht jedoch bei der Berechnung Ihrer individuellen Rente.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 06.02.2021 | 13:36
Hallo Jan, Sie können frei entscheiden, ab wann Ihre Rente beginnen soll - ein Zwangsverrentung durch das 'Arbeitsamt' gibt es nicht. Sie haben im Rahmen der Höchstdauer Anspruch auf 2 Jahre ALG, sofern Sie den Forderungen des Arbeitsamtes nachkommen. Und wenn es sich finanziell rechnet, gibt es erst recht keinen Grund vorzeitig/vor Ende ALG, die Rente zu beantragen. Hintenraus kommt vielleicht noch ein 50er auf die Rente oben drauf, je nach Verdienst vor ALG auch mehr oder weniger. Aber trotzdem ein Mehrbetrag. > Das Rentenniveau ist doch von der Regierung bis 2025 zugesichert worden. Das hat mit Ihrem tatsächlichen Rentenbeginn nichts zu tun, würde auch jetzt schon laufende Renten betreffen. Gruß w.
;-)am 06.02.2021 | 14:06
Arbeitslos kurz vor der Rente: Was tun? https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/arbeitslos-kurz-vor-d… Ihre-Vorsorge.de - Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026