Ich habe nach der Aussteuerung über die Krankenkasse und einer med. Reha eine Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt, obwohl ich als arbeitsfähig entlassen wurde. In der Klinik wurde mein mündlicher Widerspruch mehrfach mit
Hinweis auf die nächst höhere Entscheidungsebene abgetan. Seit Jahren hat sich meine psychische Belastungsfähigkeit verschlechtert, gepaart mit einer Angststörung sodass ich nicht mehr auf dem normalen Arbeitsmarkt integriert wurde, Moobing war mehrfach die Folge. Die Sozialarbeiterin in der Klinik machte mir keine Hoffnung auf eine weitere berufliche Reha die meinen Restfähigkeiten entsprechen und zur Traumaverarbeitung beitragen könnte, da ich schon zwei Förderungen hatte.
Ich habe aus Verzweiflung mit 51 Jahren den Antrag auf Erwerbsminderung gestellt, weil ich meine Situation als ausweglos empfinde. Muß ich um das richtige formale Vorgehen zu berücksichtigen einen zweit
en Antrag auf berufliche Reha stellen, oder
besteht eine Möglichkeit den Antrag in einen Antrag auf berufliche Reha zu überführen, wenn der Rententräger dies als siinnvoll erachtet. Da ich nach dem Rehaaufenthalt weiter arbeitsunfähig geschrieben bin, deutete das Arbeitsamt nach 6 Wochen eine Aussteuerung an. Muß ich dann erneut Übergangsgeld beantragen oder wer ist für meine Grundsicherung der richtige Ansprechpartner?Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort!
Ic
Was in Ihrer konkreten Situation richtig ist, kann Ihnen wohl niemand im Forum sagen. Ob Sie arbeiten können oder letztlich zu berenten sind, hängt von Faktoren ab, die keiner im Forum kennt.
Sie haben sich für den Rentenantrag entschieden, warten Sie also ab, wie darüber entschieden wird. Wird die Rente abgelehnt, bleibt immer noch die Überlegung mit welchen beruflichen Hilfen es weitergehen könnte.
Und beim Arbeitsamt sollten Sie sich "in dem Maß zur Verfügung stellen, wie die DRV Sie als erwerbsfähig beurteilt" und nicht "auf Teufel komm raus" darauf beharren arbeitsunfähig zu sein.
Hallo Fragensteller,
Sie haben nach Ihren Angaben den Antrag auf Erwerbsminderungsrente bereits gestellt. Der Rentenversicherungsträger wird nun die Voraussetzungen prüfen. Dabei wird nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" immer auch nochmal die Möglichkeit von Reha-Leistungen geprüft - ob bei Ihnen jedoch noch einmal berufliche Leistungen in Frage kommen, kann ich nicht einschätzen.
Zu Ihrer finanziellen Absicherung bis zur Rentenentscheidung: Da Sie die Höchstdauer des Krankengeldes bereits ausgeschöpft haben, ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III zu prüfen. Danach haben Sie solange Anspruch auf Arbeitslosengeld, bis der RV-Träger eine Entscheidung über Ihre Erwerbsfähigkeit trifft (natürlich nur, soweit Ihre persönliche Höchstdauer an AlgI noch nicht ausgeschöpft ist). Sie sollten sich dazu unverzüglich an die Arbeitsagentur wenden und auf die Rentenantragstellung hinweisen.
Herzlichen Dank für die promte Antwort von "Schade" und "Experte". Meine erste Erfahrung mit diesem Forum ist sehr positiv.
So wie ich es verstanden habe genemigt die Rentenkabsminderung im Fall einer beruflichen Reha lediglich Vollzeitmaßnahmen. Da meine Belastungsfähigkeit jedoch herabgesetzt ist, kämme da lediglich eine Teilzeitmaßnahme in Frage. Ist es rechtlich möglich die Erwerbsminderungsrente zu beantragen und parallel eine berufliche Teilzeitreha bei der Arbeitsargentur zu erhalten, um den Rest der Arbeitsfähigkeit angemessen zu erhalten und evlt. wieder zu verbessern ?
Hallo Fragensteller,
ich fürchte, dass wir hier im Forum Ihr Anliegen nicht so detailliert klären können, wie Sie das wünschen, zumal ja noch gar nicht feststeht, inwieweit Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist.
Vielleicht einige allgemeine Hinweise:
- "berufliche Reha" oder LTA bedeutet nicht unbedingt eine Vollzeit-Umschulungsmaßnahme. Hier geht es z.B. auch um Hilfen zur Vermittlung, Eingliederungszuschüsse oder ähnliches
- Sollte z.B festgestellt werden, dass Sie noch mind. 3, aber nicht mehr 6 stunden am Tag arbeiten können, käme eine Rente wegen teilwieser Erwerbsminderung in Betracht. Für den "Rest" der Erwerbsfähigkeit könnten Sie sich den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stellen - inwieweit dort dann auch "Maßnahmen" angedacht würden, müssten Sie bei der Arbeitsagentur klären. Kann jedoch kein Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden, kommt auch die volle Erwerbsminderungsrente (sogenannte ARbeitsmarktrente) in Frage.
Sie sollten jetzt zunächst die Entscheidung über den Rentenantrag abwarten. Vielleicht wäre auch eine ausführliche Beratung bei einem unserer Rehafachberater sinnvoll, um die Möglichkeiten beruflicher Rehabilitation indviduell abzuklären.
Lieben Dank für die Auskunft!
F.