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Zur Experten-Antwort springenHallo Fragensteller,
Sie haben nach Ihren Angaben den Antrag auf Erwerbsminderungsrente bereits gestellt. Der Rentenversicherungsträger wird nun die Voraussetzungen prüfen. Dabei wird nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" immer auch nochmal die Möglichkeit von Reha-Leistungen geprüft - ob bei Ihnen jedoch noch einmal berufliche Leistungen in Frage kommen, kann ich nicht einschätzen.
Zu Ihrer finanziellen Absicherung bis zur Rentenentscheidung: Da Sie die Höchstdauer des Krankengeldes bereits ausgeschöpft haben, ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III zu prüfen. Danach haben Sie solange Anspruch auf Arbeitslosengeld, bis der RV-Träger eine Entscheidung über Ihre Erwerbsfähigkeit trifft (natürlich nur, soweit Ihre persönliche Höchstdauer an AlgI noch nicht ausgeschöpft ist). Sie sollten sich dazu unverzüglich an die Arbeitsagentur wenden und auf die Rentenantragstellung hinweisen.
Hallo Fragensteller,
ich fürchte, dass wir hier im Forum Ihr Anliegen nicht so detailliert klären können, wie Sie das wünschen, zumal ja noch gar nicht feststeht, inwieweit Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist.
Vielleicht einige allgemeine Hinweise:
- "berufliche Reha" oder LTA bedeutet nicht unbedingt eine Vollzeit-Umschulungsmaßnahme. Hier geht es z.B. auch um Hilfen zur Vermittlung, Eingliederungszuschüsse oder ähnliches
- Sollte z.B festgestellt werden, dass Sie noch mind. 3, aber nicht mehr 6 stunden am Tag arbeiten können, käme eine Rente wegen teilwieser Erwerbsminderung in Betracht. Für den "Rest" der Erwerbsfähigkeit könnten Sie sich den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stellen - inwieweit dort dann auch "Maßnahmen" angedacht würden, müssten Sie bei der Arbeitsagentur klären. Kann jedoch kein Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden, kommt auch die volle Erwerbsminderungsrente (sogenannte ARbeitsmarktrente) in Frage.
Sie sollten jetzt zunächst die Entscheidung über den Rentenantrag abwarten. Vielleicht wäre auch eine ausführliche Beratung bei einem unserer Rehafachberater sinnvoll, um die Möglichkeiten beruflicher Rehabilitation indviduell abzuklären.
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