Hallo,ich bin am 13.06.1945 geboren,bin seit 01.02.2008 Arbeitslos.Habe 2 Monate Computer-Schulung gemacht und da wird mir ja ein Monat zur Rente gutgeschrieben. nun meine Frage: Was ist besser vorher in Rente mit 4 Monaten Verlust,oder Hartz IV beantragen für die 4 Monate. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Block
Hallo Herr Block,
ausgehend von der Annahme, dass Sie einen Anspruch auf vorzeitige Altersrente haben:
Wie sieht der Netto-Vergleich aus zwischen Rente mit Abschlag und Anteil KV/PV und dem derzeitigen Einkommen aus ALG I (noch bis 01/2010 - richtig?) aus?
Wenn das ALG I (derzeit) besser ist stellt sich die selbe Frage zum Beginn einer evtl. ALG II-Leistung in einem Jahr!
Leider 'verschenken' viele jeden Monat Rente, weil nur auf möglichst niedrigen Abschlag geschaut wird!
Hallo,es sieht so aus das ich ab Februar 2010,da läuft mein ALG I aus. also habe ich noch 4 Monate bis zur Rente und da tut sich eben die Frage auf,soll ich Hartz IV beantragen für die 4 Monate oder soll ich die Rente in Anspruch nehmen,ich verliere bei der Rente 1,2 Prozent jeden Monat,bei ALG II bekomme ich ja nur den geringen Satz. So kann mir auch niemand den richten Weg weisen. Mfg wolleblockshop
Hallo Wolfgang Block,
empfehlenswert in Ihrer individuellen Situation ist ein persönlicher Besuch bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Dort besteht die Möglichkeit, Ihnen eine Rentensumme zum jetzigen Stand inklusive der Rentenminderung aufgrund der Rentenabschläge
zu benennen. Diese Rentenabschläge bleiben während der gesamtem Rentenbezugsdauer bestehen und werden nicht zu dem 65. Lebensjahr
wieder angehoben.
Letztendlich entscheiden Sie dann selbst zwischen einer lebenslangen Rentenminderung und 4 Monaten des Arbeitslosengeld II - Bezuges.
Hartz IV, sofern Bedürftigkeit vorliegt....
Hallo,ich danke erst einmal
und ein schönes Wochenende.
Mfg Wolfgang Block
Was macht Sie eigentlich so sicher, dass Sie überhaupt einen ALG II-Anspruch (Hartz IV) haben?
Wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen können, gibt es gar kein ALG II, weil Sie einen Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben. Nicht vergessen. Hartz IV ist eine Bedürftigkeitsleistung! Andere Sozialleistungen (hier vorgezogene Altersrente) sind VORRANGIG in Anspruch zu nehmen! Auf die Abschläge komt es da überhaupt nicht an.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a701077a07.php
Hallo, genau soetwas wollte ich eigentlich wissen. Was ist diese Zwangsrente? ich habe mit der Lehre 01.09.1960 bis zum heutigen Tag ca. 45 Arbeitsjahre,welche bereits bei der Rentenversicherung bestätigt wurden. Mir wurde einfach gesagt von einem Mit arbeiter der Rentenversicherung ,ich müßte diese Renten-Einbuße der letzten 4 Monate hinnehmen. Mfg W.Block
Das von der Expertin beschriebene Wahlrecht besteht in Ihrem Fall überhaupt nicht.
Die "Zwangsrentenlösung" hat die alte 58er-Regelung abgelöst.
Sie haben mindestens 35 Versicherungsjahre und haben das 63. Lebensjahr vollendet. Hartz IV können Sie daher wegen des VORRANGIGEN Rentenanspruchs getrost abschreiben!
Ansprüche bei der Arbeitsagentur auf das reguläre Arbeitslosengeld, das ja eine VERSICHERUNGS-und keine Bedürftigkeitsleistung wie das Arbeitslosengeld II ist, können Sie natürlich bis zur Höchstdauer ausschöpfen.
Hallo, ich bin 1950 geboren, seit 2005 BU, muss mich bei der ARGE nur alle 6 Monate melden und mit der Bewerbung nimmt man es auch nicht so streng, kein Stückzahl (ich habe immer welche- brauchte sie aber noch nie zeigen), ist etwas vorgefallen zwischen Dir und der ARGE?
Hallo, ich bin 1949 geboren beziehe z.Zt. Arbeitslosengeld I. Wer kann mir weiterhelfen? Habe über die Rentenstelle erfahren, daß ich erst mit 63 in Rente gehen kann, auch wenn ich die 18% Abzüge in Kauf nehmen würde. Beziehe ab März Hartz IV und würde gerne erfahren ob es da eher die Möglichkeit gibt schon mit 60 in Rente zu gehen?
natürlich, wer keine Vorsorge betrieben hat kann jederzeit in Rente gehen. Wer Ersparnisse hat muß bis 63 arbeiten.
Hallo xxx, danke für die schnelle Antwort. Heißt das ich könnte schon vor dem 60ten Lebensjahr in Rente gehen, da ich erst im Dezember 60 werde? Wie funktioniert das, stelle ich ganz normal einen Rentenantrag oder geht das nur mit oder über das Arbeitsamt?
Hallo Lothar,
auch Sie sollten eine neue Frage besser mit einem neuen Thema aufmachen:
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Wenn Sie die Rentenstelle darüber informiert hat, dass vor 63 nichts geht, wird das auch nichts. Einzig aus gesundheitlichen Gründen (EM-Rente) wird vorher was möglich sein - wenn Sie 'fit' sind, scheidet auch das aus.
Gruß
w.
Hallo Wolfgang, danke für die Information. Habe nochmals bei der Rentenversicherung nachgefragt, die haben mir das selbe bestätigt. Da ich durch eine Bypass OP bereits 30% Schwerbehinderung bekommen habe und jetzt noch weitere Krankheiten hinzu gekommen sind werde ich ihren Vorschlag beherzigen und es über EM Rente versuchen.