Hallo Wolfgang Block,
empfehlenswert in Ihrer individuellen Situation ist ein persönlicher Besuch bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Dort besteht die Möglichkeit, Ihnen eine Rentensumme zum jetzigen Stand inklusive der Rentenminderung aufgrund der Rentenabschläge
zu benennen. Diese Rentenabschläge bleiben während der gesamtem Rentenbezugsdauer bestehen und werden nicht zu dem 65. Lebensjahr
wieder angehoben.
Letztendlich entscheiden Sie dann selbst zwischen einer lebenslangen Rentenminderung und 4 Monaten des Arbeitslosengeld II - Bezuges.