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Rente oder Hartz IV

von Wolfgang Block30.01.2009 | 11:32
2972 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,ich bin am 13.06.1945 geboren,bin seit 01.02.2008 Arbeitslos.Habe 2 Monate Computer-Schulung gemacht und da wird mir ja ein Monat zur Rente gutgeschrieben. nun meine Frage: Was ist besser vorher in Rente mit 4 Monaten Verlust,oder Hartz IV beantragen für die 4 Monate. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Block

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Wolfgang Block,

empfehlenswert in Ihrer individuellen Situation ist ein persönlicher Besuch bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Dort besteht die Möglichkeit, Ihnen eine Rentensumme zum jetzigen Stand inklusive der Rentenminderung aufgrund der Rentenabschläge

zu benennen. Diese Rentenabschläge bleiben während der gesamtem Rentenbezugsdauer bestehen und werden nicht zu dem 65. Lebensjahr

wieder angehoben.

Letztendlich entscheiden Sie dann selbst zwischen einer lebenslangen Rentenminderung und 4 Monaten des Arbeitslosengeld II - Bezuges.

14 Antworten

Brilleam 30.01.2009 | 11:49
Hallo Herr Block, ausgehend von der Annahme, dass Sie einen Anspruch auf vorzeitige Altersrente haben: Wie sieht der Netto-Vergleich aus zwischen Rente mit Abschlag und Anteil KV/PV und dem derzeitigen Einkommen aus ALG I (noch bis 01/2010 - richtig?) aus? Wenn das ALG I (derzeit) besser ist stellt sich die selbe Frage zum Beginn einer evtl. ALG II-Leistung in einem Jahr! Leider 'verschenken' viele jeden Monat Rente, weil nur auf möglichst niedrigen Abschlag geschaut wird!
Moment malam 30.01.2009 | 13:58
Hartz IV, sofern Bedürftigkeit vorliegt....
Wolfgang Blockam 30.01.2009 | 13:47
Hallo,es sieht so aus das ich ab Februar 2010,da läuft mein ALG I aus. also habe ich noch 4 Monate bis zur Rente und da tut sich eben die Frage auf,soll ich Hartz IV beantragen für die 4 Monate oder soll ich die Rente in Anspruch nehmen,ich verliere bei der Rente 1,2 Prozent jeden Monat,bei ALG II bekomme ich ja nur den geringen Satz. So kann mir auch niemand den richten Weg weisen. Mfg wolleblockshop
Wolfgang Blockam 30.01.2009 | 14:17
Hallo,ich danke erst einmal und ein schönes Wochenende. Mfg Wolfgang Block
Amadéam 30.01.2009 | 14:31
Was macht Sie eigentlich so sicher, dass Sie überhaupt einen ALG II-Anspruch (Hartz IV) haben? Wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen können, gibt es gar kein ALG II, weil Sie einen Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben. Nicht vergessen. Hartz IV ist eine Bedürftigkeitsleistung! Andere Sozialleistungen (hier vorgezogene Altersrente) sind VORRANGIG in Anspruch zu nehmen! Auf die Abschläge komt es da überhaupt nicht an. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a701077…
Wolfgang Blockam 30.01.2009 | 14:42
Hallo, genau soetwas wollte ich eigentlich wissen. Was ist diese Zwangsrente? ich habe mit der Lehre 01.09.1960 bis zum heutigen Tag ca. 45 Arbeitsjahre,welche bereits bei der Rentenversicherung bestätigt wurden. Mir wurde einfach gesagt von einem Mit arbeiter der Rentenversicherung ,ich müßte diese Renten-Einbuße der letzten 4 Monate hinnehmen. Mfg W.Block
Amadéam 30.01.2009 | 14:56
Das von der Expertin beschriebene Wahlrecht besteht in Ihrem Fall überhaupt nicht. Die "Zwangsrentenlösung" hat die alte 58er-Regelung abgelöst. Sie haben mindestens 35 Versicherungsjahre und haben das 63. Lebensjahr vollendet. Hartz IV können Sie daher wegen des VORRANGIGEN Rentenanspruchs getrost abschreiben!
Amadéam 30.01.2009 | 15:03
Ansprüche bei der Arbeitsagentur auf das reguläre Arbeitslosengeld, das ja eine VERSICHERUNGS-und keine Bedürftigkeitsleistung wie das Arbeitslosengeld II ist, können Sie natürlich bis zur Höchstdauer ausschöpfen.
ku.joam 30.01.2009 | 22:16
Hallo, ich bin 1950 geboren, seit 2005 BU, muss mich bei der ARGE nur alle 6 Monate melden und mit der Bewerbung nimmt man es auch nicht so streng, kein Stückzahl (ich habe immer welche- brauchte sie aber noch nie zeigen), ist etwas vorgefallen zwischen Dir und der ARGE?
Lotharam 31.01.2009 | 21:50
Hallo, ich bin 1949 geboren beziehe z.Zt. Arbeitslosengeld I. Wer kann mir weiterhelfen? Habe über die Rentenstelle erfahren, daß ich erst mit 63 in Rente gehen kann, auch wenn ich die 18% Abzüge in Kauf nehmen würde. Beziehe ab März Hartz IV und würde gerne erfahren ob es da eher die Möglichkeit gibt schon mit 60 in Rente zu gehen?
xxxam 31.01.2009 | 22:20
natürlich, wer keine Vorsorge betrieben hat kann jederzeit in Rente gehen. Wer Ersparnisse hat muß bis 63 arbeiten.
Lotharam 01.02.2009 | 09:03
Hallo xxx, danke für die schnelle Antwort. Heißt das ich könnte schon vor dem 60ten Lebensjahr in Rente gehen, da ich erst im Dezember 60 werde? Wie funktioniert das, stelle ich ganz normal einen Rentenantrag oder geht das nur mit oder über das Arbeitsamt?
Wolfgangam 02.02.2009 | 21:22
Hallo Lothar, auch Sie sollten eine neue Frage besser mit einem neuen Thema aufmachen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Wenn Sie die Rentenstelle darüber informiert hat, dass vor 63 nichts geht, wird das auch nichts. Einzig aus gesundheitlichen Gründen (EM-Rente) wird vorher was möglich sein - wenn Sie 'fit' sind, scheidet auch das aus. Gruß w.
Lotharam 03.02.2009 | 08:13
Hallo Wolfgang, danke für die Information. Habe nochmals bei der Rentenversicherung nachgefragt, die haben mir das selbe bestätigt. Da ich durch eine Bypass OP bereits 30% Schwerbehinderung bekommen habe und jetzt noch weitere Krankheiten hinzu gekommen sind werde ich ihren Vorschlag beherzigen und es über EM Rente versuchen.
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