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Rente ohen Abschläge bei 63 wg. Behinderung

von kati02.11.2008 | 22:05
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3 Antworten

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Also ich dreh jetzt aber am Rad: Mein AG fragte mich, ob ich ATZ ab Jan. machen wolle und dann mit 63 in Rente. (ich: Jahrgang 48, w., 39 J. gearbeitet, schwerbehindert). Während der ATZ würde ja das abgezogene Gehalt - Hälfte des Bruttogehalts! bis auf 80 - 90% aufgestockt (bei uns nur 70%). Mir liegen auch noch keine Konditionen zum ATZ vor, nicht Gewerkschaft oder tarifvertraglich angeschlossen. Jeweils wohl aushandelbar. Kann mich mein AG verdonnern jetzt die ATZ zu machen, damit ich mit 63 in der Rente bin? Mit 63 könnte ich die Rente für schwerbehinderte ohne Abzüge bekommen. Aber mein Gehalt ist dennoch viel höher als diese Rente. Ich will noch nicht in Rente, Kann er mich zur Zwangsberentung mit 63 zwingen? Oder verstehe ich hier was falsch? Auch die betriebliche Altersversorgung würde bei vorzeitigem Rentenbeginn sehr gekürzt. Aber soll lt. einem Tipp verhandelbar sein. Wollen die mich nach 23 Jahren einfach so los haben? Vornehmlich werden viel Jüngere eingestellt, wahrscheinlich mit Zuschuss Arbeitsamt. Sind wir Alten zu teuer, obwohl wir noch Power haben und uns mit Unternehmen identifizieren, in der Arbeit aufgehen? Eine Schwerbehindertenvertretung gibt es bei uns nicht, nur Betriebsrat, obwohl mehr als 2000 Beschäftigte. Wie jetzt taktisch klug vorgehen? kati

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für Fragen zum Arbeitsrecht sind wir nicht das richtige Forum.

Es gibt keinen Zwang zur Altersteilzeit. Auch bei einem abschlagsfreien Rentenbeginn mit 63 sollte bedacht werden, dass die zwei Beitragsjahre bis 65 fehlen (Faustformel: jeweils 10.000 Euro brutto ergeben 8.90 Euro monatliche Bruttorente). Ein denkbarer Kompromis wäre eine Altersteilzeit bis 65. Für die Rentenversicherung gibt es keinen Stichtag für den Beginn der Altersteilzeit. Für die Förderung durch die Agentur für Arbeit ist Stichtag der 31.12.2009.

Betriebsrenten sind nicht vererbbar.

2 Antworten

Schiko.am 02.11.2008 | 23:16
Ich glaube nicht, dass sie gezwungen werden können, die rente als be- hindeter mit 63 jahren beanspruchen zu müssen. Hierzu brauchen sie weder betriebsrat oder schwerbehindertenvertretung. Dies gilt auch für die inanspruchnahme der altersteilzeit. Richtig ist aber, bei der rente mit 63 jahren erhalten sie diese ohne abschlag, sind die 50% bereits am 16.11. 2000 zuerkannt ist diese rentenart bereits mit 60 jahren abschlagsfrei möglich. Für die kürzung der betriebsrente ist der arbeitgeber zuständig, grund- sätzlich werden bei vorzeitiger beanspruchung je monat 0,30 % abgezogen. Mit freundlichen Grüßen.
katiam 02.11.2008 | 23:30
Danke Schiko. Müsste ich dann bis 31.12.08 die ATZ beantragen, damit ich ab 63 die "Früchte" aus der ATZ vom 63. - 65. geniessen könnte? Mit 63 könnte ich ja ohne Abzug in Rente, aber dies wäre bestimmt weniger als die ATZ. Die ATZ bringt mir sicher mehr Geld, als die normale Rente. Ich lasse mir die Vereinbarung vorlegen und jur. abklären. Und die Klausel reinsetzen, das kein Abzug der Betrieblichen Altersvorsorge erfolgt und eine Anpassung dieser Vorsorge - Inflation - da der Vertrag schon 20 J. existiert. Sind die angesparten Beträge vererblich? Vielen Dank, kati
Deutsche Rentenversicherung
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