Lieber Paul K.,
auch wir können leider nicht absehen, ob und in welcher Form die im Koalitionsvertrag verankerten rentenrechtlichen Regelungen in einem Gesetz umgesetzt werden.
An Spekulationen über ein "Was wäre wenn..." möchten wir uns nicht beteiligen.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich zu gegebener Zeit (Sommer 2016) von Ihrem Rentenversicherungsträger über Ihre Rentenansprüche beraten zu lassen.