Hallo URSULA,
für Versicherte mit Geburtsjahrgang 1955 und mit 45 Pflichtbeitragsjahren (ausgenommen Pflichtbeiträge für Zeiten der Arbeitslosigkeit) ist es möglich mit Vollendung des 65. Lebensjahres in eine Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge zu gehen. Die Voraussetzung "45 Jahre Pflichtbeiträge" ist nur an einen Rentenbeginn mit Vollendung des 65. Lebensjahres gekoppelt.
Eine vorgezogene Altersrente wäre mit Vollendung des 63. Lebensjahres mit 9,9 % Abschlag möglich.
Im Falle des Vorliegens einer Schwerbehinderung von mindestens 50% wäre ein Rentenbeginn mit 60 Jahren und 9 Monaten bei 10,8 % Abschlag möglich.