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Rente ohne Abschlag mit 60zig

von URSULA19.06.2008 | 13:00
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3 Antworten

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Ich bin seit 1970 ohne Unterbrechnungen voll berufstätig. Im Jahre 2015 werde ich 60 Jahre alt und habe somit 45 Jahre ohne Unterbrechnung voll gearbeitet. Ich habe zwei Kinder, war aber pro Kind nur die zur damaligen vorgeschriebenen 6 Wochen vor der Geburt und 6oder8 Wochen nach der Geburt, zuhause. Jetzt meine Frage: bekomme ich wenn ich im Jahre 2015 in Rente gehe, meine Rente ohne Abschlag ????

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo URSULA,

für Versicherte mit Geburtsjahrgang 1955 und mit 45 Pflichtbeitragsjahren (ausgenommen Pflichtbeiträge für Zeiten der Arbeitslosigkeit) ist es möglich mit Vollendung des 65. Lebensjahres in eine Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge zu gehen. Die Voraussetzung "45 Jahre Pflichtbeiträge" ist nur an einen Rentenbeginn mit Vollendung des 65. Lebensjahres gekoppelt.

Eine vorgezogene Altersrente wäre mit Vollendung des 63. Lebensjahres mit 9,9 % Abschlag möglich.

Im Falle des Vorliegens einer Schwerbehinderung von mindestens 50% wäre ein Rentenbeginn mit 60 Jahren und 9 Monaten bei 10,8 % Abschlag möglich.

2 Antworten

Pauleam 19.06.2008 | 13:07
Hallo Ursula! Nein, die bekommen Sie nicht. Sie können dann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 65 in Anspruch nehemen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren erfüllen (hierzu zählen NICHT Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I und II). Auf die Wartezeit werden u. a. Beiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung, Zeiten des Krankengeldbezuges und Kindererziehungszeiten angerechnet (und natürlich noch einige mehr). Sofern Sie schwerbehindert sind (GdB von 50%), können Sie vorzeitig mit 62 in Rente gehen, allerdings mit 10,8% Abschlägen MfG Paule
Happyam 19.06.2008 | 13:07
Nein! Jahrgang 1955 = AR möglich ab dem 63.Lj. mit Abschlag (Altersrente für langjährig Versicherte) oder ab dem 65.ohne Abschläge (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) Rentenauskunft anfordern und nachlesen. MfG Happy
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