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Rente ohne Abzug

von rola12.01.2009 | 12:10
1380 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag Meine Daten:geb 03.1947 50%GdB alle Vorraussetzungen erfüllt. Bin seit Nov 08 krank geschrieben wegen Rückenschmerzen,mache zur Zeit eine PRT (periradikuläre Schmerztherapie),bisher noch kein Erfolg.Muß ich mit rechnen das die KK mich im vorzeitigem Ruhestand schickt dann bekäme ich 5.1% Abzug oder bleibe ich krankgeschrieben bis bis zu Rente 01.04.10 wenn die Therapie nicht wirkt. mfg

6 Antworten

Dubhillam 12.01.2009 | 12:30
Seit wann liegt denn die Schwerbehinderung bei Ihnen vor? Evtl. mind. seit dem 16.11.2000?
Dubhillam 12.01.2009 | 13:26
Ist die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten erheblich gemindert oder gefährdet, kann eine Krankenkasse den Versicherten gem. § 51 Abs. 1 SGB 5 auffordern, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Dieser Antrag zur Rehabilitation könnte danach nach § 116 Abs. 2 SGB 6 in einen Antrag auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit umzudeuten sein. Bei Vorliegender Erwerbsminderung wäre dann der Verzicht der Rentenleistung nur mit Zustimmung der Krankenkasse möglich!!!
Bipsam 12.01.2009 | 13:03
Bitte nennen Sie mir den Stichtag an dem das Punktsystem zur Rentenberechnung für welche Geburtsjahrgänge eingeführt wurde.
Wolfgangam 12.01.2009 | 14:58
01.01.1992 Bei allen Altrenten wurden die Werteinheiten in Entgeltpunkte 'umgewertet'. Eine Begrenzung auf bestimmte Jahrgänge gab es nicht. Gruß w.
rolaam 12.01.2009 | 15:15
Hallo Dubhill Die Schwerbehinderung besteht seir 04.2006 mfg
Dubhillam 12.01.2009 | 15:35
Ok, dann haben Sie leider keinen Vertrauensschutz, so dass Sie die Altersrente ohne Abschläge in Anspruch nehmen könnten für den Fall der Fälle... Also falls es zum Rentenverfahren kommen sollte und der Leistungsfall für den Monat November 2008 (Beginn der AU/Erkrankung) festgestellt werden sollte, wäre frühestmöglicher Rentenbeginn der 01.12.2008 (bei Antragstellung bis zum 28.02.2009) und somit ein Rentenabschlag in Höhe von 4,8% zu berücksichtigen (bei Geburtstag im März 1947-> abschlagsfreie Rente dann ab 01.04.2010)Für jeden Monat füher = 0,3% Abschlag...
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