Verehrteste , man kann dies so allgemein nicht sagen, nimmt man zum Thema
Stellung führt dies- auch hier- vielfach zu Hetze und Neid.
Grundsätzlich gilt aber, Verdienste die im Osten entstanden sind werden nach Entgeltpunkten Ost bewertet, umgekehrt nach West Entgeltpunkte, unab-
gängig vom Wohnsitzort.
Kommt noch hinzu, aufgrund geringerer Verdienste in Ost,früher und auch
heute noch, wurden bei der Wiedervereinigung für die Ostverdienste Pro-
zente einer Hochwertung eingeführt.
Für das Jahr 1956 Faktor 1,1029 1985 3,3129 % ( Höchstwert) 1995
1,2317 %, 2000 1,2160 % und für 2009 gelten 1,1868 %.
Es gibt auch unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen, in 2009 sind
es 64.800 / 54.600 West / Ost.
Bis 30.6. 2009 gelten je Entgeltpunkt Euro 26,56/23,34 West / Ost.
Als Maßstab für die Entgeltpunkteberechnung immer der Durchschnittsver-
dienstWest, für das Jahr 2009 vorläufig Euro 30.879.
Verdient jemand in West genau 30.879 1 EP. ist gleich 26,56 Rentenwert.
Verdienst im Osten 26019 mit 1,1868 % Hochwertung ergibt 30.879 Ver-
dienst aber nur 23, 34 Rentenwert
Verdienst im Osten 30.879 und 1,1868 Hochwertung 36.647 fiktiver
Verdienst:
Euro 36.647 : 30879 sind 1,1868 Entgeltpunkte x 23,34 RW. Ost
ergeben 27,71 Rentengutschrift.
Aufgrund dieser Fakten habe ich mal den Bericht von "plus minus" nach-
recherchiert, auch wenn mir die Redaktion meine Anfrage hier nicht be-
antwortet hat.
Sobald Plus-Minus antwortet melde ich mich hier wieder.
Mit freundlichen Grüßen.