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Rente-Pflegekasse

von Lisa08.07.2008 | 19:24
1209 Ansichten
5 Antworten

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Oma ist im Pflegeheim. Rente und Pflegegeld decken nicht mal die Hälfte der Kosten. Wir Ehepaar, Tochter von Ihr haben laut Sozialamt bei 23oo Euro Netto zusammen, keine Pflichten. Grenze bei 2450 Netto. Kann jemand sagen, wieviel auch dazu gerechnet wird bei Tochter 22J. im Studium Die wir unterstützen müssen?Wieviel dürfen wir wegen Tochter über der Grenze von 2450 Euro liegen? Danke ,hoffe jemand kann helfen. Will nicht schon wieder zum Amt gehen und fragen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Lisa,

Bitte haben Sie Verständnis, das Ihnen in diesem Forum keine verbindliche Auskunft über Einkommensgrenzen gegeben werden kann.

Sie sollten sich konkret an den jeweiligen Träger (Pflegekasse, Sozialamt) wenden, um eine genaue Auskunft für Ihren konkreten Fall zu bekommen.

4 Antworten

Maxam 08.07.2008 | 19:36
Ich hoffe, Sie bekommen eine befriedigende Antwort. Persönlich würde ich aber bei so einem wichtigen Sachverhalt mir eine schriftliche Auskunft vom zuständigen Amt geben lassen. Bekommen Sie hier eine falsche Auskunft, können Sie sich nicht darauf berufen. Und bei Ihnen ist die richtige Antwort ja ziemlich wichtig.
Schiko.am 08.07.2008 | 20:15
Habe ja schon hier anderswo mitgeteilt, die örtlichen sind bei solchen fragen überfordert. Deshalb freue ich mich schon auf den vortrag eines fachmannes der bezirksregierung zum thema am 6.8.08 Werde natürlich genau ihren fall als frage stellen, sie können sicher sein, und hier wieder unaufgefordert be- richten. Ich meine aber auch, für das ehepaar ist die freigrenze 2.400, der betrag erhöht sich noch für die noch stu- dierende tochter. Grundsätzlich gilt aber auch, nur zu 50% werden vom jeweils übersteigenden betrag als unterstützung gefordert. Dabei spielt es für mich keine rolle, ob solche einträge von besonders befähigten mit"Falsches forum" oder wegen zweckentfremdung von amts wegen gelöscht werden. Mit freundlichen Grüßen.
Wolfgangam 08.07.2008 | 20:57
> Habe ja schon hier anderswo mitgeteilt, die örtlichen sind bei solchen fragen überfordert. Wieso ? ...die Antwort des Leistungsträgers ist doch, gemessen am derzeitigen Sachverhalt, zutreffend. Kein Leistungsträger wird eine schriftliche 'was wäre wenn' Auskunft/Bescheid erteilen. Mal ehrlich, da könnte man ja jede Stelle abklappern, um entsprechende Bescheide einzusammeln. Hier hilft nur das vertrauensvolle Gespräch, um Vorabinformationen zu sammeln ...ich weiß, manche Stellen sind damit überfordert, etwaige Möglichkeiten einzuschätzen und berufen sich ausschließlich auf verwertbare Informationen ;-) Gruß w
Rosannaam 09.07.2008 | 10:15
Hallo Lisa, WAS hindert Sie denn daran, sich zumindest telefonisch beim SA zu erkundigen, inwiefern sich die Einkommensgrenze UNTER BERÜCKSICHTIGUNG EINER UNTERHALTSBERECHTIGTEN PERSON (Tochter im Studium) erhöht? Verstehe ich nicht ganz... Die schauen dort in eine Tabelle und sagen Ihnen GENAU, ab welchem Einkommen Sie gegenüber der OMA wegen dem Aufenthalt im Pflegeheim unterhaltsverpflichtet sind. Andererseits: da Sie mit dem Einkommen von 2300,- € eh schon unter der Grenze liegen, egal ob diese 2400,- oder 2450,- € beträgt, haben Sie doch nichts zu befürchten und werden nicht in die Pflicht genommen. Etwas anderes wäre es, wenn Ihre Tochter selbst auch ein Einkommen hätte. MfG Rosanna.
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