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Rente-Pflegekosten

von Erika06.07.2008 | 18:28
1428 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Eine Frage, bitte keine Antwort Falsches Forum. Das Forum Recht de , Hat mich nicht weiter gebracht. Also, Vater 88 j. alt, noch Besitzer von seinem Haus, und Grundstücke. Es steht alles zum Verkauf, konnte noch nichts verkauft werden. Er wohnt beim Sohn, 500 Euro Rente. Kann sein das Er bald ins Pflegeheim kommt. Was wird mit den Kosten? Wer muß bezahlen ans Sozialamt?Wir beiden Töchter haben wenig Einkommen ca. 600 Euro Netto. Der Bruder verdient gut. Wie hoch sind die Freibeträge ? Die Schwiegersöhne sind auch nur Arbeiter. Nimmt das Sozialamt das Haus usw.? Danke für Antworten,wenn auch falsches Forum.

7 Antworten

Paulaam 06.07.2008 | 19:10
Hallo Erika, Ihre Frage hat tatsächlich absolut nichts mit "Rente" zu tun. Ich gehöre nicht zu denen die dann "Falsches Forum" sagen. Ich bezweifle aber, dass in diesem Forum sachkundige Hilfe zu Ihrer Frage geleistet werden kann. Vielleicht hilft Ihnen dieses Forum weiter: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp? Paula
Richtiges Forumam 06.07.2008 | 21:08
Ihre Fragen berühren ein sehr schwieriges Rechtsgebiet. Eine fertige Antwort, die keine Eigenbemühungen abverlangt, werden Sie hier nicht erhalten können. Ich empfehle Ihnen folgendes Forum: http://www.forum-elternunterhalt.de/euforum/index.php?page=Threa… Alles Gute wünscht Ihnen Amadé
???am 06.07.2008 | 21:55
hoffentlich
Schiko.,am 06.07.2008 | 22:10
Da passiert zunächst gar nichts . Der selbstbehalt für die kinder- natürlich als familieneinkommen- beträgt im monat 1450/ 2400 led. vh. netto. Die zuzahlung hat also das sozialamt zu übernehmen, ohne weiters kann auf den besitz eine sicherungs- hypotek eingetragen werden. Bei verkauf oder vererbung wird sich der staat die verauslagten beträge zurück holen. Sie sind hier schon richtig, wenn es ihrer notlage dient. Wer nicht will oder kann, braucht ja nicht zu antworten, so einfach ist dies. Angstmachen ist auch hier ein schlechter berater. Mit freundlichen Grüßen.
Jonasam 07.07.2008 | 07:36
Hallo Erika Wenden Sie sich doch einfach an die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Die kann Ihnen hier genaue Werte und Verfahrensabläufe mitteilen. Das können Sie ohne Probleme telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erledigen. Wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute. MfG Jonas
Wolfgangam 07.07.2008 | 08:52
Hallo Erika, > Nimmt das Sozialamt das Haus usw Setzen Sie sich doch einfach mal mit dem Sozialamt (Hilfe in Einrichtungen) in Verbindung. Dort wird man Ihnen im Vorfeld alle Fragen beantworten können. Gruß w.
Schiko.am 07.07.2008 | 10:38
Ich weiß natürlich nicht ob dies für alle länder gilt. Ausschliesslich zuständig bei uns in bayern ist hierfür die bezirksregierung. Befasse mich schon länger- obwohl nicht persönlich be- troffen- mit dem thema. Von den sozialbehörden be- kam ich nicht die gewünschte auskunft. Freue mich deshalb, ent- sprechende fragen bei einer für den 6.8.08 anberaumten versammlung-von mir ange- regt - bei der seniorenunion stellen zu können. Als referenten konnten wir einen praktiker der bezirks- regierung regensburg ge- winnen. MfG.
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