Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, dazu zählt auch die "alte EU-Rente", werden bei gewöhnlichem Aufenthalt des Berechtigten auf den Philippinen nur weiter gezahlt, wenn der Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage rein aus medizinischen Gründen besteht.
Waren die Verhältnisse des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen, ist zu prüfen, ob zum Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (nunmehr ggf.) allein aufgrund des verbliebenen Leistungsvermögens vorliegt.
Darf die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auch bei gewöhnlichem Aufenthalt auf den Philippinen gezahlt werden, erhalten Sie diese Rente als deutscher Staatsangehöriger grundsätzlich in voller Höhe, also zu 100 %.
Abhängig von den der Rentenberechnung zugrunde liegenden rentenrechtlichen Zeiten sind jedoch Besonderheiten denkbar. Sie sollten sich deshalb in jedem Fall vor einer Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes auf die Philippinen von Ihrem Rentenversicherungsträger individuell beraten lassen.