Hallo Werner,
da Sie in den letzten Jahren Mitglied einer privaten Krankenversicherung waren, haben Sie nicht die Möglichkeit als Rentner in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Um Mitglied der Krankenversicherung der Rentner zu sein, müssen Sie ein gewisse Zeit (Vorversicherungszeit)
gesetzlich krankenversichert gewesen sein, und zwar in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu neun Zehnteln.
Setzten Sie sich mit Ihrer privaten Krankenkasse in Verbindung und besprechen dort Ihre Situation ab Rentenbeginn. Evtl. ist eine Einstufung in den Standarttarif möglich. Vom Rentenversicherungsträger erhalten Sie ab Rentenbeginn eine Beitragszuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von z.Zt. 7 % Ihrer mtl. Bruttorente. Den Beitrag zur Pflegeversicherung müssen Sie alleine tragen.
Da der Rentenversicherungsträger keine Entscheidungen im Krankenkassenrecht trifft, empfehlen wir Ihnen, sich mit der gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Frau in Verbindung zu setzten, falls noch Nachfragen zum gesetzlichen Krankenversicherungsrecht bestehen.