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Experten-Antwort

Rente - Reha, was denn nun?

von Manuela_4622.02.2011 | 21:47
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11 Antworten

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Hallo und guten Abend, ich hatte hier schonmal geschrieben.... mein Rentenantrag wurde abgelehnt, aber mir wurde eine Reha empfohlen. Die Mitarbeiterin der Renten-Abteilung sagte mir, dass der Ärztliche Dienst eine Reha befürwortet. Hab heute wieder in der Reha-Abteilung angerufen, meine Akte ist beim Ärztlichen Dienst....... Warum machen sich die Behörden doppelt Arbeit? Der Reha-Arzt kann doch schlecht ein ganz anderes Urteil haben als der Renten-Arzt der BfA, oder? Ich versteh das nicht - und bin wieder aufs Wartegleis geschoben worden :-( LG Manuela

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mauela_46,

wie Schade schon geschrieben hat, kann man hier natürlich keine konkrete Aussage zu Ihrem Problem treffen. Da können Sie leider nur abwarten und nach ein paar Tagen nochmal anrufen.

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10 Antworten

-_-am 22.02.2011 | 22:36
:P Welchen Beitrag erwarten Sie von den Teilnehmern des Forums zur Lösung Ihres Problems?
Schadeam 23.02.2011 | 06:12
Das kann wirklich kein Forumsteilnehmer wissen, in welchem Bearbeitungsstand sich Ihr Vorgang gerade befindet und weshalb der Aktenvorgang "gerade beim ärtlichen Dienst" ist. Ebensowenig ob die Arbeit, die sich die Behörde macht im konkreten Fall notwendig oder überflüssig ist. Warten Sie ab oder rufen beispielsweise am nächsten Montag wieder an - bis dahin kann die Akte ja wieder bei der Sachbearbeitung sein und Sie erfahren vielleicht näheres.
Sozialschlächteram 24.02.2011 | 06:44
Ihre Antwort hat doch gar nichts mit der Frage des Themenerstellers zu tun :D @TE: normalerweise ist dies nur noch reine formalität, dass ihre unterlagen nochmal beim arzt sind wg. der reha, in diesem schritt wird dann normalerweise die diagnose festgelegt,wie lange die reha dauern soll usw. das ist normalerweise nur eine sache von wenigen tagen. also wenn es sie interessiert wie weit die bearbeitung schon fortgeschritten ist, rufen sie kurz bei der sachbearbeitung an, die kann ihnen da gleich weiterhelfen
Elisabetham 24.02.2011 | 18:19
Der ärztliche Dienst der DRV kann durchaus eine andere Meinung haben als andere Ärzte. Das war in meinem Fall so und für mich vorteilhaft.
Useram 25.02.2011 | 11:01
Aber in diesem Fall hat anscheinend ja der ärztliche Dienst im Rentenverfahren gesagt, es wäre eine Reha nötig. und danach ist es nochmal zum ärztlichen dienst gegangen um die Reha zu prüfen. Also war es zweimal der gleiche ärztliche Dienst. jedenfalls lese ich das so raus hier
RFnam 25.02.2011 | 14:17
Es dürfte so sein: Beim RV-Träger gibt es nicht nur einen ärztlichen Dienst Die Leistungsabteilung, die über die Rentenanträge entscheidet, und die Reha-Abteilung sind voneinander unabhängige Fachbereiche mit unterschiedlicher Aufgabenstellung. Jede Abteilung hat ihren eigenen ärztlichen Dienst. In der Leistungsabteilung entscheidet der dortige ärztliche Dienst über die Erwerbsminderung. In der Reha-Abteilung dürfte der ärztliche Dienst über Art und Inhalt der Reha sowie über die in Frage kommenden Reha-Einrichtungen entscheiden.
RFnam 25.02.2011 | 16:41
Wieso wird ein Wunsch-und Wahlrecht mit Füssen getreten ? Die Reha dient dem Wiederherstellen bzw. der Verbesserung der Erwerbsfähigkeit. Die Therapie muss doch entsprechend dem Krankheitsbild festlelegt werden, oder soll jeder eine Wunschkur erhalten ? Und nicht jede Reha-Einrichtung kann jede Therapie durchführen. Ausserdem sind auch die vorhandenen Kapazitäten, Auslastungen und auch wirtschaftliche Erfordernisse im Interesse der Versichertengemeinschaft zu berücksichtigen. Oder meinen Sie, dass jeder, der es wünscht, sofort eine EM-Rente erhält ?
Sozialrechtleram 23.02.2011 | 20:04
Begeben Sie sich mit Kamera und Zeugen bewaffnet zum ärztlichen Dienst und verlangen Akteneinsicht und Auskunft des Arztes, wieso er Reha empfiehlt. Wenn der Arzt Ihnen keine Einsicht gewährt oder Sie rausschmeißt, begeht er Urkundenunterdrückung, der perfekte Ablehnungsgrund. Juristen sagen immer: Man muß bereits im Verfahren die Revisionsgründe schaffen.
Sozialrechtleram 26.02.2011 | 18:26
Zitat von RFn anzeigenausblenden
Bei der Entscheidung über eine Reha haben die Versicherten ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich des Gutachters. § 14 Abs. 5 SGB IX: (5) Der Rehabilitationsträger stellt sicher, dass er Sachverständige beauftragen kann, bei denen Zugangs- und Kommunikationsbarrieren nicht bestehen. Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, beauftragt der Rehabilitationsträger unverzüglich einen geeigneten Sachverständigen. Er benennt den Leistungsberechtigten in der Regel drei möglichst wohnortnahe Sachverständige unter Berücksichtigung bestehender sozialmedizinischer Dienste. Haben sich Leistungsberechtigte für einen benannten Sachverständigen entschieden, wird dem Wunsch Rechnung getragen. Der Sachverständige nimmt eine umfassende sozialmedizinische, bei Bedarf auch psychologische Begutachtung vor und erstellt das Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung. Die in dem Gutachten getroffenen Feststellungen zum Rehabilitationsbedarf werden den Entscheidungen der Rehabilitationsträger zugrunde gelegt. Darum geht es. Und erzählen Sie nicht, Sie wüßten davon nichts. mfg
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