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Experten-Antwort

Rente Schwerbehinderten nach neuem Recht

von Wolfgang Probst18.06.2014 | 08:59
3018 Ansichten
10 Antworten

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ich bin am 19.11.1959 geboren, habe einen GDB von 50% und hätte 2021 meine 45 Jahre voll. Wann kann ich ohne Abschlag in Rente gehen ?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Rente für besonders lang. Vers. wäre nach Inkrafttreten des „neuen Rechts“ dann ab 01.02.2024 (abschlagsfrei) möglich. Die Altersrente für Schwerbehinderte wäre ab 01.01.2021 mit 10,8 Prozent Abschlag möglich. Abschlagsfrei drei Jahre später. Somit wäre bei einem GdB von 50 Prozent die Altersrente für Schwerbehinderte abschlagsfrei bereits ab 01.01.2024 möglich.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sorry,

„Sandra“ kann nur zugestimmt werden. Aufgrund der Vorfeiertagsstimmung ist uns da tatsächlich ein Rechenfehler unterlaufen. Jeweils der 01. Februar ist natürlich richtig!

Der Beitrag von „Name“ bringt es tatsächlich auf den Punkt. Eine „Rabattkombination“ ist nicht vorgesehen. Jeder Sachverhalt ist somit getrennt zu würdigen bzw. das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Rentenarten ist unabhängig voneinander zu prüfen.

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8 Antworten

senf-dazuam 18.06.2014 | 09:29
Anhand der Daten ergibt sich der 1.2.24 als Beginn einer abschlagsfreien Rente (egal ob schwerbehindert oder nicht). Ab dem 1.2.21 ist eine Rente für schwerbehinderte Menschen mit 10,8% Abschlag möglich.
Wolfgang Probstam 18.06.2014 | 15:39
guibts denn für Schwerbehinderte die Vorteile nicht mehr früher ohne Abschlag gehen uzu können ?
sandraam 18.06.2014 | 16:55
Der Experte hat sich m.E. verrechnet: laut § 236a SGB VI kann eine Versicherte mit Jahrgang 1959 die Rente für schwerbehinderte Menschen frühestens ab einem Lebensalter von 61 Jahren und 2 Monaten mit Abschlag in Anspruch nehmen und ohne Abschlag ab einem Lebensalter von 64 Jahren und 2 Monaten --> geboren 11/59 ergibt sich ein frühestmöglicher Rentenbeginn mit Abschlag in Höhe von 10,8 % am 01.02.2021 und ein Rentenbeginn ohne Abschlag am 01.02.2024.
sandraam 18.06.2014 | 16:55
Der Experte hat sich m.E. verrechnet: laut § 236a SGB VI kann eine Versicherte mit Jahrgang 1959 die Rente für schwerbehinderte Menschen frühestens ab einem Lebensalter von 61 Jahren und 2 Monaten mit Abschlag in Anspruch nehmen und ohne Abschlag ab einem Lebensalter von 64 Jahren und 2 Monaten --> geboren 11/59 ergibt sich ein frühestmöglicher Rentenbeginn mit Abschlag in Höhe von 10,8 % am 01.02.2021 und ein Rentenbeginn ohne Abschlag am 01.02.2024.
senf-dazuam 18.06.2014 | 17:03
... wollte ich auch gerade anmerken, aber vielleicht gibt es ja noch eine weitere Regelung, ohne irgendwelche Vertrauensschutzregelungen zu bemühen?
Schadeam 18.06.2014 | 17:16
Sorry, ist ja auch wurstegal ob die Rente ein Monat früher oder später im Jahr 2024 (also in knapp 10 Jahren!) abschlagsfrei ist. Bis dahin bekommt Wolfgang Probst noch x Rentenauskünfte, in denen er nachlesen kann, welche Rente ab wann abschlagsfrei ist oder nicht..... :)
Wolfgang Probstam 19.06.2014 | 07:41
danke für die Auskünfte, aber dann gibt es wohl keine Vergünstigungen mehr für Schwerbehinderte ???
Nameam 19.06.2014 | 10:50
Doch, es gibt für Schwerbehinderte weiterhin die Möglichkeit 2 Jahre früher in Altersrente zu gehen. Nur gibt es diese Vergünstigung zur Rente mit 63 NICHT ZUSÄTZLICH. Das ist sozusagen wie bei den Angeboten verschiedener Kaufhäuser: "Dieses Angebot ist nicht mit weiteren Rabatten kombinierbar."...
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