Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenNein, da liegt ein Missverständnis vor. Wenn Sie eine Rente wegen Arbeitslosigkeit beziehen, enthält diese - lebenslang - den Abschlag für die Rente wegen Arbeitslosigkeit. Es spielt dann keine Rolle, ob Sie schwerbehindert sind oder nicht. Beziehen Sie eine Rente wegen Schwerbehinderung, enthält diese den Abschlag für die Rente wegen Schwerbehinderung. Eine "Mischung" aus den Voraussetzungen verschiedener Altersrenten ist nicht möglich. Ebenso können Sie nicht beliebig die Altersrente wechseln.
Meine Antwort gestern bezog sich auf die Frage, ob die Altersrente wegen Schwerbehinderung wegfällt, wenn Sie nicht mehr schwerbehindert sind.
Schwerbehinderung muss nur bei Beginn der Altersrente wegen Schwerbehinderung vorliegen.
Ob Sie weiterhin schwerbehindert sind, wird von der Rentenversicherung nicht geprüft. Sie behalten die Altersrente wegen Schwerbehinderung Ihr Leben lang.
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