Hallo Jürgen,
die abschlagsfreie Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Wie Hugo bereits zutreffend ausgeführt hat, besteht ein Vertzrauensschutz dann, wenn Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 schwerbehindert oder bu/eu waren. In diesem Fall können Sie diese Altersrente bereits nach Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Abschlag beziehen.