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Rente, Sozialversicherung in Holland

von nickisbigmama12.03.2010 | 11:50
1938 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann soll sich demnächst in den Niederlanden Sozialversichern. ( Rente, Krankenkasse etc.). Leider haben wir gar keine Erfahrung damit.Wie ist dort das Krankensystem? Oder wie sieht es später mit der Rente aus, wenn er jetzt einige Jahre nichts in die deutsche Kasse einzahlt? bekommt er bei Arbeitslosigkeit auch hier in Deutschland noch Arbeitslosengeld ? Wer kann uns da helfen? Vielen Dank im vorraus! nickisbigmama

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auf der Internetseite der Socialen Verzekeringsbank (www.svb.nl), die Sie auch in der deutschen Sprache aufrufen können, finden Sie einen Link zum BDZ = Büro für deutsche Angelegenheiten. Dort sind bereits wichtige Informationen zum niederländischen Recht eingestellt bzw. erfahren Sie dort, was Sie zu erwarten haben, wenn Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit eintritt. Sie können das Büro aber auch telefonisch erreichen (0031 24 343 1900).

Weiterführende Informationen zum niederländischen Krankenversicherungsrecht finden Sie auf der Internetseite des College voor zorkverzekeringen (www.cvz.nl).

Ansonsten können Sie von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung folgende Broschüren herunterladen, die allgemeine Informationen oder Informationen zum niederländischen Recht enthalten: 1. Leben und arbeiten in Europa 2. Meine Zeit in den Niederlanden - Arbeit und Rente europaweit. Die letztere Broschüre wird demnächst in überarbeiteter Fassung neu eingestellt.

2 Antworten

Boam 12.03.2010 | 11:57
Hallo, also bezüglich der Krankenversicherung sollten sie sich einfach an Ihre Krankenkasse wenden,die wird Ihnen die entsprechenden Informationen geben. Bezüglich des Arbeitslosengeldes müssen sie sich an das sogenannte Arbeitsamt wenden,da dies die Stelle ist,die für das Arbeitslosengeld zuständig ist. Bezüglich der Rentenversicherung ist es so,das der erworbene Anspruch ersteinmal ruht.Es gibt jedoch im Einzelfall Besonderheiten ( Anspruch auf Erwerbsminderung aufrecht erhalten ),die man unbedingt bei einer persönlichen,individuellen Beratung klären sollte.Machen sie also einen Beratungstermin in der nächstgelegenen Beratungsstelle.
Amadéam 12.03.2010 | 14:25
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Krankenversicherung empfehle ich, sich mit der DVKA in Verbindung zu setzen: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/DVKA.htm Ihre Ansprechpartner in Sachen Rentenversicherung finden Sie hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Welche Auswirkungen Rentenbeiträge in NL auf Ihre Deutsche Rente haben können Sie in Grundzügen hier nachlesen: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Nav…
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