in Polen geboren. Einige Jahre dort gearbeitet. Februar 1989 nach Deutschland gekommen. Anerkennung als Vertriebener, deutsche Staatsangehörigkeit. Polnische Staatsangehörigkeit behalten.
Meine Frage:
Hat die behaltene polnische Staatsangehörigkeit irgendwelche Auswirkung auf die Rente.
Danke für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
15.05.2021, 18:49
von
W°lfgang
Hallo Andy,
nein.
Für Sie gilt weiterhin das D-PL-SVAbkommen aus 1975 = Eingliederung der Auslandsbeschäftigungszeiten mit 100%-Bewertung nach FRG.
Sollten Sie mal eine polnische Rente für Ihre dortigen Versicherungszeiten erhalten, wird die hier in D natürlich 1:1 von der dtsch. Rente abgezogen.
Gruß w.
16.05.2021, 17:20
von
Zweifler
1989 aus Polen vertrieben ????? Das kommt mir doch sehr spanisch vor. Daß damals eine Deutschen-Vertreibung stattgefunden hat, war und ist mir so nicht bekannt!!!! War das nicht schon ein paar Jahre früher? Naja, wenn man es denn so sehen will, weil es paßt.
16.05.2021, 19:46
von
Berater
Zitiert von: Zweifler
1989 aus Polen vertrieben ????? Das kommt mir doch sehr spanisch vor. Daß damals eine Deutschen-Vertreibung stattgefunden hat, war und ist mir so nicht bekannt!!!! War das nicht schon ein paar Jahre früher? Naja, wenn man es denn so sehen will, weil es paßt.
Zweifeln können Sie natürlich. Von Rentenrecht scheinen Sie aber keinerlei Kenntnisse zu haben. Eventuell bringt das Lesen dieser Broschüre etwas Licht in Ihr Dunkel.