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Rente statt Reha

von Matthias18.08.2008 | 15:27
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4 Antworten

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ich möchte eine medizinische Reha-Maßnahme beantragen, Kann dieser ASntrag von der Rentenversicherung in einen Rentenantrag umgewandelt werden ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Matthias,

ja, dass ist denkbar und möglich, sofern die medizinische Rehabilitation nicht den gewünschten Erfolg der gesundheitlichen Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bringt.

3 Antworten

Schadeam 18.08.2008 | 15:50
theoretisch ja, falls Ihr Gesundheitszustand so ist, dass eine Berentung durch eine Reha nicht mehr verhindert werden kann. Besprechen Sie das Ganze doch bitte mit Ihren Ärzten, ob und welche Reha Ihnen hilft...
Chrisam 18.08.2008 | 18:20
Nach § 116 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI ist dies möglich.
^-^am 18.08.2008 | 20:29
Ja, unter Umständen: Wenn Sie durch einen Sozialleistungsträger zur Antragstellung aufgefordert worden sind, ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt. Sie können also nicht mehr ohne dessen Einverständnis (und das wird nicht erteilt) den Antrag zurücknehmen. Dann ergeben sich folgende Möglichkeiten: 1. Liegt EM bereits vor, so dass eine Reha nicht erfolversprechend ist, gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag. 2. Wird die Reha durchgeführt und liegt danach noch immer EM vor, gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag. Sie haben dann zwar die Möglichkeit, den Rentenantrag nicht zu stellen, es würde Ihnen aber dann das Krankengeld, Arbeitslosengeld, ALGII oder die Leistung nach SGB XII mangels Mitwirkung versagt. Wenn Sie selbst den Reha-Antrag ohne Aufforderung eines Leistungsträgers stellen, ist Ihr Dispositionsrecht dagegen nicht eingeschränkt. Sie können also im Ergebnis selbst bestimmen, ob der Reha-Antrag als Rentenantrag gelten soll oder nicht.
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