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Experten-Antwort

Rente statt Reha?

von Gita D.11.07.2016 | 11:13
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was kann man tun, wenn Krankenkasse will, dass man Reha-Antrag stellt. Und man selbst will das nicht?? Geht da gleich ein Rentenantrag; und muss die Kasse damit zufrieden sein? Oder kann die da Einspruch einlegen und erstmal Reha haben wollen, damit sie nicht das krankengeld weiter zahlen muss? Vielen Fragen. Bitte nur sachlich richtige Antworten, mit Links und so weiter. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gita D.,

nach der Aufforderung durch die Krankenkasse haben Sie 10 Wochen Zeit, einen Reha-Antrag zu stellen. Diese Frist könnten Sie ausnutzen und erst zu Fristende den Antrag stellen. Sollten Sie die Reha-Antragstellung verweigern, wird die Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellen.

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13 Antworten

Herz1952am 11.07.2016 | 12:22
Ich will an meinem Gesundheitszustand nichts ändern, sondern direkt die "Kohle" der Solidargemeinschaft?
GroKoam 11.07.2016 | 11:51
Was man tun kann? Ist doch ganz einfach; geh arbeiten.
Cassandraam 11.07.2016 | 11:25
Es geht natürlich ein Rentenantrag. Allerdings gilt das im Gesetz verankerte Prinzip "Reha vor Rente", somit wird sich auch der Rentenversicherungsträger zunächst für eine Reha aussprechen. Die andere Sache ist, dass die KK sich (zu recht) nicht darauf einlassen wird, dass Sie auf die Reha verzichten, weil Sie "nicht wollen"....sollte Sie sich der Antragsaufforderung der KK widersetzten, wird man Ihnen vermutlich das KG streichen.
Schlaubi123am 11.07.2016 | 12:52
Warum ist man nicht daran interessiert seinen Gesundheitszustand zu verbessern? Sofern eine Reha Erfolg verspricht, wird auch die DRV zuvor eine Reha verlangen. Wenn man diese dann verweigert, gibt es auch keine Rente.
Gita D.am 11.07.2016 | 16:41
Hallo Herr Rentenexperte, nanu, wie meinen Sie denn dass? Wo Sie doch woanders schon mal geschrieben haben, dass man auch gleich einen Rentenatrag stellen kann. Wozu denn dann noch die Reha?
Schlaubi123am 11.07.2016 | 18:33
Warum ist man nicht daran interessiert seinen Gesundheitszustand zu verbessern? Sofern eine Reha Erfolg verspricht, wird auch die DRV zuvor eine Reha verlangen. Wenn man diese dann verweigert, gibt es auch keine Rente.
wiso soll die reha erfolg versprechen? Hat da schon mal jemand Erfolg mit gehabt?
Ja, das ist der Sinn einer Reha!
W*lfgangam 11.07.2016 | 18:52
Hallo Gita D., JA. Sie sind frei in der Wahl, auch gleich einen EM-Antrag zu stellen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__51.html (Abs. 1, letzter Halbsatz). Ist der KK sicher viel lieber, da - im Falle einer positiven Entscheidung - so viel schneller das KG eingestellt und mit der Rente verrechnet werden kann. Gruß w.
KSCam 11.07.2016 | 21:19
Liebe Gita, leider hat der Experte Ihre Frage ob statt Reha auch gleich ein Rentenantrag geht tatsächlich nicht beantwortet. Vielleicht hat er / sie das ja überlesen? Aber seis drum, natürlich können Sie auch gleich Rente wegen EM beantragen, wenn Sie das wollen (es kann aber auch dann passieren dass die DRV vor der Rentenentscheidung eine Reha anbietet - das weiß man nie). Aber warum fragen Sie das eigentlich, wenn Sie im Expertenforum bereits gelesen haben, dass die Experten das schon mal in Ihrem Sinne beantwortet haben? Ist m.E. auch nicht so ganz logisch, oder? PS: es gibt nicht nur einen Experten der hier Dienst schiebt, bzw. Fragen beantwortet. Je nach RV Träger der gerade dran ist, können tage- oder wochenweise die verschiedensten Mitarbeiter quer über Deutschland verteilt zum Expertendienst eingeteilt sein? Es wäre reiner Zufall wenn die von Ihnen gelesene Antwort von früher vom gleichen DRV Mitarbeiter gekommen wäre, der heute dran war. :)
Herz1952am 11.07.2016 | 21:41
Hallo Gita D., hier ein "praktischer" Hinweis zu § 51 SGB V zur Ergänzung der Expertenantwort: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sommer-sgb…
Herz1952am 11.07.2016 | 22:02
Hallo Gita D., Hier noch ein Link: "Kein automatisches Erlöschen des Anspruchs auf Krankengeld": https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegfall-des-krankengeldes-bei-…
Herz1952am 12.07.2016 | 07:41
Hallo Gita D, hier noch eine "praktische" Anmerkung: Ich habe das Gefühl, dass sie gar nicht gesund werden wollen, sondern nur auf das "Geld" aus sind. Leute wie Sie, bringen "ehrliche" EM-Rentner wie mich, denen es wirklich sehr schlecht geht und die alles für ihre "Genesung" getan haben, in "Verruf"
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