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Rente-Steuer

von Freddi25.03.2008 | 16:39
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Melde mich nochmal zu diesem Thema mit besseren Angaben. Vielleicht können auch Sie Schiko sich nochmal melden. Also Jahrgang 53, ab Okt. ATZ,Schwerbeh. ,mit 60 u. 7mon. in Rente. Mit 10,8% Abschlag. Meine Nettorente würde dann 1002 Euro betragen,und 280 Netto VBL. Kranken- u. Pflege sind abgezogen. Meine Frau kommt von St-Kl. 5 in 3. Sie verdient 1150 Euro Brutto. Hat keine Lohnsteuer mehr? Haben wir dann keine Steuernachzahlung? Die Renten von mir beginnen 1.6.2014. Obwohl es noch lange bis dahin ist, mach ich mir meine Gedanken. Danke für Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die steuerliche Behandlung von Renten hat sich durch das Alterseinkünftegesetz ab 2005 geändert. Während früher Rentner fast immer dem Finanzamt entronnen sind, sind auch sie nun verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei hohen Renten oder weiteren Einkünften kann nun tatsächlich Einkommensteuer auch bei Rentner fällig werden.

Die Höhe der Steuerbelastung hängt ab vom Rentenbeginn. Wenn Sie 2014 in Rente gehen, werden - nach derzeitigem Recht - 68 % Ihrer Rente der Steuerpflicht unterliegen. Bei einer durchschnittlichen Rente dürfte wegen der Steuerfreibeträge allerdings zunächst keine Steuer aus der Rente fällig werden. Diese 68 % ergeben einen sog. Rentenfreibetrag, der Sie Ihr ganzes Leben begleiten wird (und auch nach Ihrem Tod ggf. auf eine anschließende Witwenrente übergeht).

Einfluss auf Ihre Steuerpflicht hat neben der Rentenhöhe sowohl das Einkommen des Ehegatten als auch alle weiteren Einkünfte neben der Rente, die evtl. steuerpflichtig sind (z. B. Mieteinnahmen).

Abgesehen davon, dass von den Rentenversicherungsträgern ohnehin keine verbindlichen Auskünfte zu Steuerfragen gegeben werden können, muss auch darauf hingewiesen werden, dass bis 2014 mit Sicherheit noch einige - Sie mehr oder weniger betreffende - Reformen im Steuerrecht, als auch im Rentenrecht erfolgen werden. Jede Auskunft von heute ist dann nicht das Papier wert, auf dem es ausgedruckt ist.

2 Antworten

Schiko.am 25.03.2008 | 21:52
Komme natürlich gerne ihrem wunsche nach, bin dagegen dass andere an mich verweisen, bin doch in wirklichkeit auch nur ein kleiner steuerfloh. Muss also auch bei ihnen die genannten nettorenten auf brutto umdeuten Gehe deshalb von folgenden beträgen aus. A - 1.150 Arbeitslohn x 12 = 13.800 20.60 % abzug B - 1.090 Bruttorente x 12 = 13.080 9,85% abzug C - 338 Bruttorente x 12 = 4.056 17,10 % abzug Berechnung: A. 13.800 steuerpflichtig B. 08.895 68% aus 13.080 steuerpflichtig C, 00.892 22% steuer aus 4.056 Su. 23.587 zunächst steuerpflichtig, aber minus 02.842 20,60 % aus 13.800 01.288 9,85 % aus 13.080 00.694 17,10 % aus 4056 00.400 haftpflichtversicherung 00.720 behinderung 00.920 werbungskostenpauschale 00.072 sonderausgaben pauschale 00.624 haushaltshilfe 00.102 pauschale rente 15.925 zu versteuerndes einkommen und derzeit 91 E. jahressteuer. Beachten sie aber, es könnte ja sein, dass das existenzminimum, de- zeit 15.328 bis 2014 höher sein könnte. Beiträge zu lebens, haftpflicht oder auch unfallversicherung könnten zusätzlich abgesetzt werden. Nachfragen werden gerne beantwortet, wenn es der sache dient. Natürlich, steuer für arbeits- verdienst fällt nicht mehr an. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 26.03.2008 | 17:19
Macht ja nichts, bekomme ja kein zeilengeld hierfür. MfG.
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