Die steuerliche Behandlung von Renten hat sich durch das Alterseinkünftegesetz ab 2005 geändert. Während früher Rentner fast immer dem Finanzamt entronnen sind, sind auch sie nun verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei hohen Renten oder weiteren Einkünften kann nun tatsächlich Einkommensteuer auch bei Rentner fällig werden.
Die Höhe der Steuerbelastung hängt ab vom Rentenbeginn. Wenn Sie 2014 in Rente gehen, werden - nach derzeitigem Recht - 68 % Ihrer Rente der Steuerpflicht unterliegen. Bei einer durchschnittlichen Rente dürfte wegen der Steuerfreibeträge allerdings zunächst keine Steuer aus der Rente fällig werden. Diese 68 % ergeben einen sog. Rentenfreibetrag, der Sie Ihr ganzes Leben begleiten wird (und auch nach Ihrem Tod ggf. auf eine anschließende Witwenrente übergeht).
Einfluss auf Ihre Steuerpflicht hat neben der Rentenhöhe sowohl das Einkommen des Ehegatten als auch alle weiteren Einkünfte neben der Rente, die evtl. steuerpflichtig sind (z. B. Mieteinnahmen).
Abgesehen davon, dass von den Rentenversicherungsträgern ohnehin keine verbindlichen Auskünfte zu Steuerfragen gegeben werden können, muss auch darauf hingewiesen werden, dass bis 2014 mit Sicherheit noch einige - Sie mehr oder weniger betreffende - Reformen im Steuerrecht, als auch im Rentenrecht erfolgen werden. Jede Auskunft von heute ist dann nicht das Papier wert, auf dem es ausgedruckt ist.