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Experten-Antwort

Rente - Steuerklasse?

von Ursel M.20.10.2016 | 19:12
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Mein Mann geht bald in Rente, ich gehe noch länger arbeiten. Ich kann dann in die Steuerkl.3 wechseln, bekomme dann ja bei 1200 Brutto ja mehr Netto als in Kl. 5. Meine Frage dazu konnte mir noch niemand beantworten. Also, haben wir dann über das Jahr gerechnet nach der Einkommenssteuer unter dem Strich mehr in der Tasche wie vorher in 3 u 5 ? Es ist keine Rentenfrage, vielleicht kennt sich jemand damit aus. Danke

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Frage zu den Steuerklassen ist eine Frage der Steuerrechts und folglich in einem entsprechenden Forum zu behandeln.

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17 Antworten

KPJMKam 20.10.2016 | 19:24
Hallo. Wenn Ihr Ehemann in Rente geht ist es so wie Sie schreiben. Die Rente ist aber steuerpflichtig. Darum müssen Sie eine Einkommensteuererklärung machen. Mal ganz ohne Feinheiten. Der steuerpflichtige Teil der Rente wird mit Ihrem Einkommen zusammen gerechnet und Sie müssen dann darauf die Steuern zahlen.
Schadeam 20.10.2016 | 19:47
Durch die Wahl der Steuerklasse haben Sie zunächst mehr (oder halt weniger) verfügbares Nettoeinkommen. Sobald aber das Finanzamt über die Steuererklärung entschieden hat, steht die Steuerschuld fest - und dann bekommen Sie entweder Geld zurück oder zahlen nach, je nach dem ob Ihnen ursprünglich mehr oder weniger ausgezahlt wurde. Im Endeffekt zahlen Sie - egal wie - gleich viel Steuern......
W*lfgangam 20.10.2016 | 20:46
Hallo Ursel M. wenn nur 'normal' steuerpflichtige Einkünfte (Beschäftigungseinkommen und Rente) vorliegen - und keine anderen steuerbegünstigenden Merkmale - wählen Sie besser erst mal die 4. Nach dem ersten Jahr mit dieser Wahl sehen Sie, was Sie ggf. (noch) nachzuzahlen haben/oder ggf. auf Null liegen. Auskennen: ja, die örtliche Stelle Ihres Finanzamtes/alternativ Steuerberater wird Ihnen die 'richtige' Wahl Ihrer Steuerklasse vorschlagen können :-) Alternativ installieren Sie 'Elster' und machen eine Fiktiv-Berechnung. https://www.elster.de/ Gruß w.
Ursel M.am 20.10.2016 | 21:22
Dann hat ein Bekannter der die Steuer für uns macht doch nicht recht, er meint durch die Rente von meinem Mann haben wir mehr Geld wie vorher. Durch die Schwerbeh. Mann und weiter keine Einkünfte würden wir keine Steuer zahlen.
William 20.10.2016 | 20:28
Hallo Ursel, schauen Sie im folgenden Link https://www.gehalt.de/einkommen/brutto-netto-rechner/?gclid=CJ_0… dort können Sie berechnen wieviel Sie bei Steuerklasse 3 mehr haben ,bei 1200€ brutto sind es netto Ca.950€,bei V haben Sie ca.800€ netto . Vielleicht hilft Ihnen das. Der Pauschalfreibetrag für Sie sind 1000€ u.für Ihren Mann wenn er Rentner ist ca.102€ Gruß Willi
W*lfgangam 20.10.2016 | 22:06
Hallo Ursel M., ich sprach auch von 'besonderen steuerbegünstigenden Merkmalen', die die 'normalen' Einkommensverhältnisse - steuerrechtlich gesehen - begünstigen könnten. Ein hoher GdB kann das natürlich positiv beeinflussen. Kurzum - das Finanzamt wird die für Sie richtige Entscheidung treffen/vielleicht hat Ihr Bekannter ja durchaus Recht :-) Hier werden Sie dazu keine Lösung finden ... Gruß w.
Konrad Schießlam 21.10.2016 | 10:21
Werfe niemanden der sich schon geäußert hat in Steuersachen Halbwiesen vor. Will aber auch einen Beitrag zum Thema einbringen. Vorneweg, für die Rente ist keine Steuerbescheinigung/Steuerklasse mehr nötig. Der Steuerpflichtige Anteil wird der Steuerklasse eines noch vorhandenen Arbeitsverdienstes zugeordnet.Betrag nicht genannt. erfinde einfach ab 1.1.2017 1200/14400 mtl./jährlich als Bruttorente hiervon sind in 2017( Rentenzahlung 12 mal) lebenslang 3744 - 26% steuerfrei,deshalb folgende Berechnung: 14.400,-- Bruttoverdienst 10.656,-- Rentenanteil ----------- 25.056,-- minus absetzbare Beträge 2.419,20 8,4$ Krankenversicherung( Kassen verschieden) für 28.800 169,20 1,475% Pflegeversicherung für 14.400 Arbeitsverdienst 338,40 2,35 % Pflegeversicherung-mindestens 1 Kind für 14.400 Rente 1.346,40 9,35% Beitrag zur Rentenversicherung für Arbeitsverdienst 216,-- 1,50% Arbeitslosen dto. 72,00 Pauschale Sonderausgaben 102,00 Werbungskosten 14.400 Rente -------------- 20.392,80 zu versteuerndes Jahreseinkommen und 478 Jahressteuer. Gehe davon aus, Sie hatten bisher schon pflichtgemäß eine Steuererklärung eingereicht und dadurch die höhere Steuer nach Klasse 5 nach Klasse 3 umgemünzt, vom Finanzamt Geld bekommen. MfG.
Konrad Schießlam 21.10.2016 | 16:40
Entschuldigung, habe als weiteren Abzug die 1000 Pendlerpauschale, entsprechend höherer Betrag ab 15 km. für die 228 Tage zur Arbeit, vergessen. Deshalb Steuer nur mehr 312 Steuer im Jahr. Vielleicht korrigiert jemand das Wort"Pendlerpauschale" MfG.
Ursel M.am 21.10.2016 | 17:29
Genau Herr Schießl das war ja meine Frage. Wenn ich im Monat 100 Euro mehr Netto habe, 1200 im Jahr. Habe ich 400 Euro Nachzahlung habe ich 800 Euro Plus. Das ist auch der Sinn meiner Frage, ob es einen Vorteil bringen kann wenn der Mann in Rente ist. Danke allen für die Auskunft
Herz1952am 21.10.2016 | 19:01
Sorry Ursel, Das kommt natürlich auf die Steuerpflichtige Rente Ihres Mannes an. Vielleicht hat ja K.S. mit seinen Zahlen "ins Schwarze getroffen :-).
Herz1952am 21.10.2016 | 18:53
Hallo Ursel, Wenn das niedrigere steuerpflichtige Einkommen weniger als 40 % der beiden Gesamteinkommen (steuerpflichtig) beträgt, kommt es wahrscheinlich zu einer Nachzahlung, da bei 3/5 bei der Steuerklasse 3 (höheres Einkommen), zu wenig Steuern monatlich abgezogen werden. Bei Steuerklasse 4/ 4 ist dies nicht der Fall, da kommen gewöhnlich noch Steuern "zurück". Zum Schluss kommt es also, wie es kommen muss, am Ende ist es gleich. Auf Steuerklasse 5 sollten Sie aber auf keinen Fall bleiben, denn da sind die Zahlungen während des Jahres viel zu hoch. Das wird Ihnen auch das Finanzamt so raten. Anrufen oder Service-Stelle FA besuchen.
Hugoam 22.10.2016 | 08:06
Und: ein höheres Netto führt auch zu einem höheren Krankengeld, falls mal benötigt
Konrad Schießlam 21.10.2016 | 20:17
Es stellt sich die Frage Steuerklasse 3/5 gar nicht mehr, denn für Rente entfällt Steuerkarte/Steuer- bescheinigung und natürlich Steuerklasse. Es ist auch keine Steuernachzahlung vielmehr die Steuer- berechnung einer Rente, da im Gegensatz zum Arbeitseinkommen, die Bruttorente minus KV/PflV., also ohne Steuer Betrachtung, ausbezahlt wird. Nochmals, der steuerpflichtige Teil der Rente wird der Grund oder Splittingtabelle zu geordnet.Käme ja einer Geldleihe für,s Finanzamt bis zur Steuererklärung gleich, würde die Steuerbescheinigung nicht von 5 auf 3 geändert werden, dies muss aber beantragt werden. MfG.
Herz1952am 22.10.2016 | 16:17
Hallo Konrad Schießl, Es gibt nur noch Steuermerkmale, das stimmt. Dass von der Rente zunächst mal keine Steuern abgezogen werden stimmt auch. Aber das geht wohl nur im ersten Jahr gut. in den Folgejahren wird das Finanzamt sehr wohl "Vorauszahlungen" festsetzen. Deshalb würde ich W*lfgang zustimmen. Es funktioniert auch nicht so bei Unternehmen, die absichtlich höhere Vorauszahlung beantragen und die Erklärung möglichst spät einreichen und die Rückerstattungen noch mit einem Zinssatz von 6 % vom Staat (Gewerbesteuer von den Kommunen) verzinsen lassen. Dabei spielt sogar noch die Bearbeitungszeit der Erklärungen eine Rolle. :-)
Konrad Schießlam 22.10.2016 | 19:32
Bei nicht mal 400 Steuer im Jahr von einer Vorauszahlung zu sprechen ist wohl übertrieben. Als Ehepaar mit Arbeitseinkommen und Rente von der Steuerklasse 4 zu sprechen ist wirklich- keits fremd. Von anfallenden 6 % Zins 15 Monate nach dem Steuerjahr zu sprechen ist beim Rentner stark über- trieben. Schon einmalig, bei nur mehr einen Arbeitsverdienst und Rente das Finanzamt nach der Steuer- klasse für das Arbeitseinkommen zu befragen zeigt von wenig Ahnung in Steuersachen. MfG.
Herz1952am 23.10.2016 | 12:41
Hallo K.S. Haben Sie doch nicht etwas vergessen? Bei einem nicht versteuerten Rentenanteil von 10656 Euro fallen im Jahr doch mehr als 400 Euro Steuern an. Oder irre ich mich da? Es geht ja in diesem Fall um diesen Betrag für den im Jahr keine Steuern gezahlt werden. Sie sind ja im Beispiel davon ausgegangen, wie viel weniger oder mehr Steuern bei der Kombination der möglichen Steuermerkmale gezahlt worden wäre, wenn monatlich die gesamte Versteuerung durchgeführt worden wäre. Die 6 % habe ich nur erwähnt, um zu zeigen wie raffiniert Unternehmen vorgehen in Zeiten der Niedrigzinspolitik. Ich habe die Bilanzen auch möglichst spät eingereicht, wenn die Körperschaftssteuer höher war, als die Vorauszahlungen für das betreffende Jahr. Wenn das Jahr nicht so gut lief, oder sogar Verlust zu erwarten war, wurde umgehend ein Antrag auf Herabsetzung der VZ auf "0" beantragt. Bei Kreditzinsen von 15 % hat sich das schon gelohnt. Und: die 6 % fallen ja nicht gleich nach dem Steuerjahr an, sondern erst ab Mai 2 Jahre danach, wenn die Erklärung eingereicht werden muss. Ab diesem Zeitpunkt wird verzinst, sowohl für den Steuerpflichtigen, als auch für das Finanzamt, je nachdem wer zu viel oder zu wenig gezahlt hat. Aber ich denke, in diesem "Fall" geht es doch um wesentlich mehr als 400 Euro, die während des Jahres nicht versteuert werden. Nämlich ca. 1400 Euro. Aber ich habe sehr wenig Ahnung davon. :-). Ich habe nur alle 4 Jahre wochenlang mit dem Betriebsprüfer des FA zu tun gehabt. Zwischendurch kam noch die Lohnsteuerprüfung. Die war natürlich kürzer. Aber jedes Jahr wurde lückenlos von beiden geprüft. Gruß
Konrad Schießlam 23.10.2016 | 17:53
Beinahe hätte ich geschrieben "Viel Lärm um nichts" Das tue ich aber nicht, versuche nochmals zu berichten. Die Steuer fällt ja nicht für 10656, vielmehr für( 14400 und 10656) 25056 Euro an.Nach Berichtigung der vergessenen 1000 Fahrtpauschale ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen( 20.392,80 -1000) von 19.392,80, darin enthalten den Freibetrag ( Existenzminimum) von 16944 Euro. Somit 19392,80-16944,00) für 2448,80 nunmehr 312 Euro Steuer im Jahre für die 19392,80. Woher Sie die 1400 Steuer haben ist mir ein Rätsel. Für den monatlichen Verdienst von 1200 wurde ja während des Jahres keine Steuer einbehalten. Die 6% Zins auf Rückzahlung oder Auszahlung laut Steuerbescheid fallen mit monatlich 0,50% erst ab 1.4. an, Steuer für 2015 eben am 1.4.2017-12 Monate 2016 und 3 Monate 2017. MfG.
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