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Rente-Steuerklasse

von geo14.05.2007 | 15:15
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bitte um Antwort meiner Frage. Bei Ehepaar Mann Steuerklasse 3, Frau 5, Ehefrau 1000 Euro Brutto 20 Std Woche. Wenn Ehemann Rentner wird, kann dann die Ehefrau in Steuerklasse 3 wechsln? Wieviel wird Sie bei diesem lohn mehr Netto haben? Danke im vorraus für Antwort meiner Fragen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anfragen zum Steuerrecht kann der gesetzliche Rentenversicherungsträger leider nicht beantworten. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

3 Antworten

sowasam 14.05.2007 | 15:44
Finanzamt? Steuerberater? Lohnsteuerhilfeverein?
Kurtam 14.05.2007 | 16:40
abwarten Schiko wird schon noch antworten
Schiko.am 15.05.2007 | 08:52
Der wunsch von kurt ist für mich einfach befehl. Ja natürlich, dies sollte die frau auch tun, nach- dem ja für die rente keine steuerkarte einzu- reichen ist bietet sich dies für arbeitseinkommen ja gerade an. Nach der monatstabelle sind es bei klasse V 184,75 €. steuer. Bei klasse III keine steuer. Steuer erst ab €. 1.700 monatlich. Aber gleich der hinweis, bei einreichung einer steuererklärung wird natürlich der steuer- pflichtige teil der rente dem jahresarbeitsver- dienst dazugeschlagen. Auch hier wieder einen rechenexempel: Rentenbeginn 2007, somit mit 54% steuer- pflichtiger anteil. Rechne ich 1200 monatliche bruttorente sind dies 14.400 im jahr und in 2007 54% steueranteil. 12.000,00 jahresarbeitsverdienst. 07.776,00 steuerpflicht d. rente 54% v.14400. -------------- 19.776,00 minus steuermindender beträge 02.640,00 10% a/ 26.400 Kr./Pfl.Vers. 00.072,00 pauschbetrag( höher möglich) für sonderausgaben 00.102,00 werbungskosten rente( feststehend) 00,300,00 autohaftpflicht 00,570.00 pauschbetrag bei 50% behinderung 00,624,00 haushaltshilfe ab dem 64 LJ. 00,440,00 jahresbeitrag lebensversicherung --------------- 15.028,00 tatsächlich zu versteuerndes einkommen. Erst über 15.328 fällt nach der splittingtabelle steuer an. Bei 16048 zu versteuerndes einkommen "nur"110 jahres- steuer. Lohnaufwendungen für haushaltsnahe dienste, hohe arzt/zahnarztausgaben könnten noch weitere abzugs- beträge sein. Übrigends, habe mir nochmals telefonisch von einem mitarbeiter des bayerischen finanzministerium folgendes bestätigen lassen: Ratschläge und ausrechnungen hier zu geben ist keine sünde, aber auch kein verstoß gegen das steuer- beratungsgesetz. Schon gar nicht, empfehlungungen zur steuerklassen änderung . Ich hoffe, hiermit gedient zu haben. MfG.
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