Rente-Steuerklasse

von
Willi

Können mir die Experten meine Gedanken bestätigen. Gehe mit 60j. u 7 mon. in Rente nach ATZ mit Schwerbeh. in Rente. Jahrgang 53 mit Abschlag. Da meine Frau wenn ich in Rente bin noch 12 J. arbeiten muß, kommt Sie von St.Kl.5 in 3 . Dadurch wird in dieser Zeit für uns der Abschlag ausgeglichen? Sie hat keine Lohnsteuer mehr. Ich bekomme ca. 1300 Netto-Rente, und falle damit in keine Steuer? Danke für Antwort.

von
Schiko.

Obwohl ich kein experte bin erlaube ich mir als laie
zu antworten. Auch deswegen, weil die experten meist
bei steuerfragen an das finanzamt oder an einen steuer-
berater verweisen.

Schade nur, dass sie bruttogehalt der ehefrau und brutto-
betrag ihrer späteren rente nicht nannten.

Feststeht, nach steuerklasse III sind die bruttobezüge
bis 1700 monatlich steuerfrei.
Nur, sie müssen davon ausgehen bei ca. 1450 monatliche
bruttorente x 12 sind es 17400 im jahr und in 2013 66%
steuersatz .
Dies sind rechnerisch 11.484 euro die dem jahresgehalt der
ehefrau dazugeschlagen werden, sodass sich bei der steuer-
erklärung zur nachzahlung kommt.
Vom gesamt steuerpflichtigen sind als ehepaar 15.328 steuer-
unbelastet. Hinzu kommen noch ca. 10% aus 17400 renten-
brutto und bei 12.000 angenommen jahresverdienst ca, 3.000
für sozialversicherungsbeiträge die das zu versteuernde ermässigen.
Und so könnte es sein:
12.000arbeitsverdienst plus bruttorente
11.484 66 % aus 17400
23.484
3.000 minus für absetzbare beträge
2o.484 tatsächlich steuerpflichtig und 890 jahressteuer plus. soli.

Dies war,s vorerst.

Mit freundlichen Grüßen.

von
Ela

Ich kann der Darlegung von Schiko nur zustimmen.

Möchte aber noch etwas ergänzen.

Wenn Sie eine Steuernachzahlung auf jeden Fall vermeiden möchten, sollte Ihre Frau die Steuerklasse IV wählen. Eventuell zuviel gezahlte Steuern holen Sie sich über die Einkommenssteuererkärung zurück.

Falls Ihre Frau die Steuerklasse III wählt müssen Sie mit Nachzahlungen rechen.

Bis 2013 kann sich noch viel ändern.

Bevor es soweit ist sollten Sie mal im Elster Programm eine Probe-Einkommensteuererklärung machen und die Einkommenssteuer berechnen lassen. Anhand dessen können Sie genau sehen, was in welchem Fall Sie bei Rückerstattung oder Nachzahlungen zu erwarten haben.

Dann können Sie immer noch entscheiden was Sie tun.

MfG

von
Willi

Vielleicht kann Schiko nochmal antworten. Ehefrau hat 1100 Brutto. Dei mir sind es ca. 1450 Brutto-Rente, inkl. VBL-öffentl.Dienst. Man sagte mir ,bei diesen Beträgen hätten wir keine Steuer. Wir haben sonst keine Einkünfte. Danke für Antwort.

von
HkDD

Bei mir war es umgekehrt, meine Frau war Rentnerin ab 2004 und ich noch berufstätig. Die Rente meiner Frau war etwa 375 Euro im Monat (Netto), sie mußte ca. 3 Monatsrenten als Steuer zahlen (ab 2005), weil mein Einkommen und das meiner Frau zusammenversteuert wird. Man kann natürlich auch getrennte Veranlagung wählen. Nahezu alle Rentner mit berufstätigen Ehepartnern müssen Steuer zahlen. Erst wenn beide Rente bekommen, entfällt das.

von
Schiko.,

Nun ja meine bruttoannahmen waren ja gar nicht so schlecht.

Nur die besteuerung von 66% gilt für die gesetzliche rente.
Die auf die vbl rente entfallende steuer ist geringer, statt
66 % sind es für diese rente mit 60 jahrern nur 22 %.
Kann nur schätzen.

13.200 arbeitslohn
07.920 66% aus angenommen 12.000 ges.rente
01.188 22 % aus angenommen 5400 VBL

22.308 zunächst steuerpflichtig minus
01.282 9,85 % für kranken/pfl.versicherung a/12000
00.923 17,10% gesamtbeitrag aus 5400
00.300 autohaftpflicht
00.72 pauschbetrag sonderausgaben verbleiben
19.731 zu versteuerndes einkommen 745 steuer und soli.
Natürlich, wenn nachweisbar können LV.beitrag,
Haushaltshilfe etc. noch abzugsfähig sein.

Kann auch sein, bis 2013 ist lafontaine bundeskanzler ,dann wird es
überhaupt keine steuer für rentner mehr geben.

Nur mut und lassen sie einfach die sache auf sich zukommen.

Mit freundlichen Grüßen.

Experten-Antwort

Schiko ist zuzustimmen, der Experte verwiest gerne auf Steuerberater, Finanzamt oder Lohnsteuerhilfeverein. Dies aber nicht nur, weil wir keine Antwort geben wollen oder können, sondern weil wir rechtlich keine individuelle Steuerberatung durchführen dürfen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung daher von individuellen Berechnungen wie Sie von Schiko vorgenommen wurden absehen müssen.

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