Hallo Susi,
sofern Sie sowohl in Deutschland als auch in einem Mitglied-oder Abkommensstaat gearbeitet haben, brauchen Sie nur einen Rentenantrag zu stellen. Dieser gilt dann sowohl für die deutsche als auch für die ausländische Rente. Der Rentenversicherer, bei dem Sie den Antrag stellen, informiert den oder die anderen ausländischen Versicherer und leitet das Rentenverfahren für Sie ein.
Damit wir alle Rentenverfahren einleiten können und Ihre Rente dann auch richtig berechnet wird, ist es wichtig, dass Sie im Rentenantrag immer die Versicherungszeiten aus allen Ländern angeben, in den Sie gearbeitet oder gewohnt haben.
Ihr in Deutschland gestellter Antrag gilt auch als Antrag auf eine entsprechende ausländische Leistung und umgekehrt, wenn Sie in mehreren Ländern Versicherungszeiten haben.
Viele Grüße / Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung