Rente u. Grundsicherung
Falls Sie mit 60 Jahren mit einem Rentenabschlag in Rente gehen und die monatliche Ren-tenzahlung nur 500,- Euro beträgt, dann besteht kein Anspruch auf Grundsicherung.
Falls jedoch diese kleine Rente nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, dann könnte ein Anspruch auf Sozialgeld bestehen. Über Ihr zuständiges Sozialamt können Sie sich bezüglich Sozialgeld und weiteren Leistungen sachkundig informieren.
Grundsätzlich ist zu bedenken, dass der Rentenabschlag mit 60 Jahren am höchsten ist und dieser Abschlag lebenslang abgezogen wird.
Eine Rentenantragstellung sollte deshalb wohlüberlegt sein. Gegebenenfalls hilft ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung weiter.