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Rente u. Grundsicherung

von Grundsicherung25.06.2010 | 11:38
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Passt zwar nicht zu 100% in das Forum - aber, ich ( 60J ) könnte mit einem R - Abschlag in 3 Monaten in Rente gehe. Nach Abzug der KV etc. würden verbleiben ca. 500.- Euro monatlich. Hätte ich sodann einen Anspruch auf Grundsicherung.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Rente u. Grundsicherung

Falls Sie mit 60 Jahren mit einem Rentenabschlag in Rente gehen und die monatliche Ren-tenzahlung nur 500,- Euro beträgt, dann besteht kein Anspruch auf Grundsicherung.

Falls jedoch diese kleine Rente nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, dann könnte ein Anspruch auf Sozialgeld bestehen. Über Ihr zuständiges Sozialamt können Sie sich bezüglich Sozialgeld und weiteren Leistungen sachkundig informieren.

Grundsätzlich ist zu bedenken, dass der Rentenabschlag mit 60 Jahren am höchsten ist und dieser Abschlag lebenslang abgezogen wird.

Eine Rentenantragstellung sollte deshalb wohlüberlegt sein. Gegebenenfalls hilft ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung weiter.

10 Antworten

Grusiam 25.06.2010 | 12:05
Nein, nur falls Sie auf Dauer voll erwerbsgemindert sein sollten. Ansonsten greift die Grundsicherung ab Vollendung der regelaltersgrenze.
Dickieam 25.06.2010 | 12:03
http://www.rententips.de/rententips/gsig/01.php Leicht zu finden und heißt: Anspruch haben Sie, wenn sie 65 oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Dass Sie z.B. nicht zur Arge gehen WOLLEN, reicht nicht!
Grundsicherungam 25.06.2010 | 14:04
Heisst das für mich im Klartext - ich müsste mit 500.- Euro im Monat auskommen ?
...am 25.06.2010 | 14:36
nein, als Altersrentner vor dem 65. Lebensjahr könnte ein Anspruch auf Sozialgeld (Zuständigkeit hier: Sozialamt) bestehen...
@...@Grusi - Grundsicherungam 25.06.2010 | 16:36
Denke das Sozialgeld gibt es nur für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Als Alleinstehender bilde ich aber keine Bed. Gem.
Dickieam 26.06.2010 | 12:49
Wenn alleinstehend, warum dann "Familienzuschläge" im Ausgangsposting?
@Dicki-Grundsicherungam 26.06.2010 | 14:49
Also, derzeit verstehe ich nur Bahnhof. Es gibt für mich ( 60 Jahre ) Rente Netto 500.- Euro im Monat - keine Grundsicherung und kein Sozialgeld - Tenor sämtlicher Beiträge bis dato, richtig oder falsch ? Oder habe ich etwas überlesen ?.
KSCam 26.06.2010 | 15:12
der Tenor der bisherigen Aussagen ist, dass Sie Grundsicherung vor 65 nur bekommen können, falls Sie voll erwerbsgemindert wären. Dass Sie vielleicht vom Sozialamt ergänznde Sozialhilfe erhalten können, wenn die Rente zum Leben nicht reicht....(falls Sie nichts erspart haben). Es zwingt Sie ja keiner jetzt mit Abschlägen in Rente zu gehen, Sie können ja noch bis 65 warten und bis dahin weiterarbeiten.....falls Sie noch Arbeit haben. Mit dem wenigen, was Sie als Angaben gegeben haben, können Sie keine umfassende Auskunft erwarten... Und wenn Sie nur Bahnhof verstehen, sollten Sie vielleicht besser ein persönliches Beratungsgespräch suchen, statt im Forum für Rente nach Sozialhilfeansprüchen zu fragen.....
@KSC-Grundsicherungam 27.06.2010 | 10:34
Genau so, wie Sie offensichtlich an meiner Intelligenz zweifeln, kann analog bezweifelt werden - ob ihr Platz in diesem Forum - mit ihrer überheblichen, herablassenden Art, nebst ihren in Teilen unqualifizierten Äusserungen, die sich wie ein roter Faden durch das ges. Forum zieht; überhaupt noch sinnvoll. Besser Sie suchen sich einen anderen Sandkasten in dem Spielen können.
...am 28.06.2010 | 11:56
Habe gerade von einer Mitarbeiterin des Sozialamtes (in einem ähnlichen Fall) erfahren, dass das Sozialamt (für nicht auf Dauer voll erwerbsgeminderte unter 65)nur zahlt, wenn die ARGE zur Altersrentenantragstellung aufgefordert hat (ist ab 63 möglich) oder aus gesundheitlichen Gründen eine Vermittlung nicht möglich ist. D.h. bei allen, die aus freien Stücken die Altersrente beantragen kann höchstens noch ein Wohngeldanspruch entstehen...
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