Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich bin berufsunfähig. Bekomme dadurch die Rente wegen teilw. EM (halbe Rente), habe auch noch eine private BU Vers. Werde demnächst wieder halbtags arbeiten. Ist es rechtens, daß ich für meine private BU Vers. Krankenkassenbeiträge zahlen muß. Bitte um Antworten.
Hallo Klaus,
willkommen im Klub. Wenn Deine BU Versicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (Stichwort auch Direktversicherung) abgeschlossen wurde, dann erhebt die Krankenkasse den KV/PV Beitrag. Schau mal mit Hilfe der Suchfunktion hier im Forum. Da findest Du viel zu dem Thema.
Es gibt generell Musterklagen (die bisher alle abgewiesen wurden) gegen dieses Vorgehen. Allerdings ist der Fall der BU kein Musterfall - Du musst also Widerspruch einlegen und dann selbst klagen.
Viel Erfolg!
Warum hast Du angegeben das Du Bezüge aus einber privaten BU hast?
Prüft die KK das nach?
Die KK prüft das nicht "nach". Jedoch natürlich die Gesellschaft, die die BU auszahlt. Und die ist natürlich gesetzlich dazu verpflichtet. Und die Gesellschaft meldet den Bezug an Deine GKV.
Wenn Sie freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse sind, gilt Folgendes:
Bei freiwilligen Mitgliedern, die Rente beziehen und daneben noch eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben, werden für die Beitragsberechnung sowohl die Rente als auch das Arbeitsentgelt und ggf. Versorgungsbezüge, ein Arbeitseinkommen sowie alle s o n s t i g e n Einnahmen zugrunde gelegt.
Soweit dies insgesamt zu einer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Beitragsmehrbelastung des Rentners führt, zahlt der Rentner statt des Beitragsanteils aus der Rente nur den Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers an die Krankenkasse.
Hallo Experte,
danke für die ausführliche Erläuterung. Eine Frage dazu: Kapitaleinkünfte zählen aber nicht zu den "sonstigen" Einkünften hoffe ich!
@Hobbyoptimierer
Wo kann ich das nachlesen, das die p r i v a t e Versicherung ohne das Einverständnis des Versicherten etwas an die KK melden darf?
Die GKV ist ja nicht das finanzamt.
Hi,
Rechtsgrundlage ist der §201 SGB V.
§§202 und 205 SGB V passen natürlich noch besser. :-)
@Hobbyoptimierer
Vielen dank!