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Experten-Antwort

Rente und 450€ Job

von H. Weber12.01.2015 | 15:21
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Ich könnte als Vertretung einen 450€-Job bekommen! Das würde sich so verteilen: die letzten vier Tage im März 2015 4Tage Arbeit für 450€, dann nochmals die ersten vier Tage im Monat April 2015 für 4Tage nochmal für 450€ das war es dann! Frage kann ich den Job annehmen, ohne das bei meiner Rente für Schwerbehinderte Menschen irgendwas mit Anrechnung oder Abzügen was passiert? Muss ich irgendwo diesen 450€ - Job melden? In meinem Rentenbescheid steht ja das ich pro Monat 450€ verdienen darf. Bei dem Job würde in den beiden Monaten je 4 x 8 Stunden gearbeitet. Ich kenne mich da gar nicht aus!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Altersrente für Schwerbehinderte Menschen handelt es sich um eine Altersrente und nicht um eine medizinische Rente.

Der Monatsverdienst darf 450 € nicht überschreiten. Wie sich die Arbeitszeit zusammensetzt ist irrelevant.

Siehe:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/altersrentner_hinzuverdienst.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo H. Weber,

die Mitteilungspflichten der Versicherten bzw. Rentenbezieher ergeben sich insbesondere aus § 60 SGB I. Demnach hat der Versicherte/Rentner alle Tatsachen, die für die Leistung erheblich sind sowie Änderungen in den Verhältnissen die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, anzugeben.

Da der Versicherte/Rentner in vielen Fällen nicht abschätzen kann, ob die Tatsachen bzw. Änderungen in den Verhältnissen für die Leistung erheblich sein können, empfiehlt es sich eigentlich immer, eine entsprechende Information an den Rentenversicherungsträger zu senden. Soweit die Tatsachen bzw. Änderungen in den Verhältnissen für die Leistung nicht erheblich sind, sind bei fehlender Information des Rentenversicherungsträgers allerdings auch keine negativen Rechtsfolgen seitens des Versicherten/Rentners zu befürchten.

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13 Antworten

H. Weberam 12.01.2015 | 16:01
Nachtrag, ich habe gehört das man in vielen Fällen nur ca. 300 und. Euro verdienen darf. Kann mir das mal einer erläutern. Ich dachte immer 450 sind 450€ und gut is.
H. Weberam 12.01.2015 | 19:47
Ich bekomme keine Erwerbsminderungsrente sondern ein vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte Menschen! Bitte nicht verwechseln! Auf meinem Rentenbescheid steht, das ich 450€ hinzu verdienen darf.
Schorscham 12.01.2015 | 19:57
Dann dürfte es keine Probleme mit der Arbeitsaufnahme geben. Melden müssen Sie die Arbeitsaufnahme aber trotzdem. Allerdings würde mich mal interessieren, mit welchen Mitteln die DRV solche "Mitwirkungspflichten" erzwingen will. Vermutlich geht es nur darum, die unerfahrenen Rentner vor hohen Rückzahlungen zu bewahren. Spätestens morgen werden Sie eine fundierte "Experten-Antwort" erhalten. Dann haben Sie Gewissheit.
Schorscham 12.01.2015 | 19:31
Das kann so pauschal nicht beantwortet werden. Ja, im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten müssen Sie jede Arbeitsaufnahme der DRV mitteilen. In Ihrem Rentenbescheid steht auch, dass von Zeit zu Zeit aber auf jeden Fall bei einer Arbeitsaufnahme die Rentenberechtigung überprüft wird. Und da bei einem Leistungsvermögen von MINDESTENS 3 Stunden/Tag KEINE vollständige Erwerbsminderung vorliegt, kommt es auf die Gnade des jeweiligen DRV-Sachbearbeiters an, bzw. wie streng er die gesetzlichen Bestimmungen auslegt. Es wäre durchaus denkbar, dass man Ihnen unterstellt, dass Sie leistungsfähiger sind, als bisher angenommen wurde. Kann sein, muss aber nicht sein!
W*lfgangam 12.01.2015 | 21:12
Hallo H. Weber, der Hinzuverdienst bei einer vor der Regelaltersgrenze laufenden Altersrente darf - unabhängig von der tgl. Std.Zahl - 450 EUR brutto im Monat betragen, im nächsten Monat/den nächsten beiden dürften Sie sogar bis 900 EUR Hinzuverdienst erzielen (sofern das im laufenden Jahr nicht schon 2x erfolgt ist). Eine Mitteilungspflicht an die DRV besteht nicht, da Sie die per Bescheid zugesicherte Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten. Lediglich der Arbeitgeber muss seine 'üblichen' Meldungen zur DRV/Minijob-Zentrale absetzen, das ist aber sein Ding (Arbeitgeberpflichten) - und sofern er die aktuellen Mindestlohngrenzen beachtet, werden Sie beide keine Probleme haben. Gruß w. PS: Sofern Sie bereits die/Ihre Regelaltergrenze passiert haben, können Sie hinzuverdienen, was Sie schaffen – ohne Ihre Altersrente zu gefährden (im Hinblick auf parallele Witwerrente und gesetzliche Krankenversicherung sieht es da anders aus, vom Finanzamt mal abgesehen.) ...noch unsicher? Fragen die nächste Beratungsstelle Ihres Vertrauens.
H. Weberam 12.01.2015 | 21:26
Besten Dank für die schnelle Antwort! Also wie ich das verstehe darf ich die 4 Tage im März und die 4 Tage im April zu jeweils 450€ arbeiten ohne irgendwas zu melden? Bin 61 und habe eine vorgezogend Altersrente für Schwerbehinderte Menschen mit 9% Abzug!
H. Weberam 12.01.2015 | 23:52
Eine hundertprozentige rechtsverbindliche Antwort habe ich auch nicht erwartet! Reicht es denn wenn man die Beratungshotline anruft? Termine sind so schlecht zu bekommen!
W*lfgangam 12.01.2015 | 23:16
Nein H. Weber, so lange das nicht individuell geklärt ist, werden Sie hier kein pauschales JA erwarten können. Gruß w. ...ein Forum kann Anhaltspunkte/Lösungsansätze liefern, aber nicht die persönliche Rechtsfrage in speziellen Fragen beantworten. Daher nochmal der Hinweis: nächste Beratungsstelle aufsuchen und/oder/besser schriftliche Anfrage an die DRV.
H. Weberam 13.01.2015 | 22:59
Danke für die Antwort an den Experten! Ich habe heute nochmal bei meiner Sachbearbeiterin der DRV in Münster angerufen! Diese bestätigte mir die a Angaben der Experten! Nun kommt eine Ungereimtheit! Bei der Frage ob ich diesen 450€-Job melden müsste sagte sie mir ja, dann aber wieder 450€ wären" Rentenunschädlich" und eine Meldung wäre nicht nötig, dann wieder melden sie es lieber. Watt denn nu?????? Ich geh ins Rathaus und komm dümmer heraus??? Muss ich nun melden oder nicht? Wie gesagt meine Sachbearbeiterin antwortete mit einem kräftigen. "Jain."
H.Weberam 14.01.2015 | 11:55
Besten Dank für die Antwort! Ich fasse mal zusammen, wenn der Verdienst die 450 € nicht überschreitet aber der Versicherte z.B. einen Betrag über 470 € bekommt und denkt das ist ja nur minimal, dann wäre er mit einer Meldung auf der sicheren Seite! Richtig? Das wirft natürlich wieder eine neue Frage auf? Um wieviel Prozent (über dem Daumen) würde eine Rente gekürzt wenn plötzlich 470 € Bruttoverdienst herauskämen und wie lange würde die Rente gekürzt. Auch nur für den einen Monat??? Ich Frage deshalb weil der Arbeitgeber ggf. Fahrgeld zur Arbeitsstätte als Dienstreise abrechnen möchte! Bisher bin ich hier vor allem von den Experten gut beraten worden. Sodass ich bei meinem Rentenantrag mit Hilfe dieses Forums alles richtig gemacht habe! Wenn man meine zwei Fragen noch beantworten könnte, wäre ich sehr dankbar! Ich möchte nicht das ein paar Euro zu einer größeren Rentenkürzung führt, da es sich eh nur über eine Ostervertretung eines früheren Kollegen handelt und kein Dauerjob ist. Besten Dank voab!
W*lfgangam 14.01.2015 | 21:03
Hallo H. Weber, steht im Rentenbescheid nicht deutlich drin, das nur Einkommen oberhalb der Hinzuverdienstgrenze (hier MiniJob = 450 EUR) der DRV zu melden ist (weil das erst dann zu Änderungen führt!) ? Insofern besteht gar meine Mitteilungspflicht, die Sie verletzen könnten. Aussagen wie "melden Sie das mal vorsorglich" zeugen dann eher davon, dass der/die Angesprochene keine Ahnung hat bzw. zu faul ist, im Rentenbescheid die entsprechende Textpassage ausfindig zu machen und Sie dem Versicherten zu zeigen. 470 EUR: der 1. Hinzuverdienstmonat hat grundsätzlich die 450-EUR-Grenze einzuhalten. Von vorne herein erwartete Zusatzeinnahmen können nicht ausnahmsweise noch oben drauf gepackt werden. Die Kürzung der Rente wäre brutal, da keine 1:1 Kürzung erfolgt. Schon 1 Cent zu viel und 1/3 der Rente fällt _für diesen Monat_ weg. Im 2. Hinzuverdienstmonat darf das Brutto-Einkommen bis 900 EUR betragen (im gesamten Jahr ist das 2malige Überschreiten bis zum Doppelten zulässig - aber nicht im 1. Monat/sh. oben). Steht auf der Anlage 19 (?), wo die Hinzuverdienstgrenzen OST/WEST dargestellt. Das mit den Dienstreisekosten anstelle Fahrtkosten sollte sich der Arbeitgeber bzw. eher Sie sich überlegen. Ist es steuerpflichtiges Einkommen, rutschen Sie damit über die 450 mit nachfolgender Rentenkürzung ...in dem Fall müsste das Einkommen vorher auf 430 fixiert werden. Vielleicht gibt es rechtlich einwandfreie Möglichkeiten, die Dienstreisekosten komplett in den 2. Monat zur Auszahlung zu schieben ;-) Gruß w.
H.Weberam 15.01.2015 | 11:12
Danke für die Antwort! Vielleicht könnte man wie sie schreiben im 1. Monat weniger verdienen und im zweiten Monat mehr, das ist eine gute Idee! So wie ich das jetzt verstanden habe wir sozusagen Monat für Monat abgerechnet. Das heißt wenn ich im 1. Monat sofort mehr verdienen würde auch nur für 1 Monat die Rente gekürzt und das um 1/3. Richtig? Da muss ich mir die Vertragsformalitäten aber genau angucken!
W*lfgangam 15.01.2015 | 19:56
Vollkommen richtig. Die Hinzuverdienstgrenze unterliegt einer monatlichen Betrachtungsweise (bei abhängiger Beschäftigung). Wenn Sie im Folgemonat wieder eingehalten wird, gibt es wieder die volle Rente. Aus meiner Sicht am Einfachsten: Verzichten Sie auf die 'läppischen' Fahrtkosten/raus aus dem Vertrag und dann im 1. Monat: 450, im 2. Monat bis 900 EUR, da kann der Arbeitgeber dann 'irgendwelche' Mehrarbeiten/höhere Stundenzahl einbauen ...wenn es dem nur um 'seine' Steuervorteile für läppische 20 EUR Fahrtkosten umgefixt in Dienstreise geht, wäre das etwas ärmlich - nicht dass er deswegen Insolvenz anmelden müsste ;-) Gruß w.
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