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Rente und Abgeltungsteuer

von Fritz Frie07.09.2008 | 13:09
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Fachleute, ich habe 2 zusammenhängende Fragen. Ist es richtig, daß ich keine Nichtveranlagungs-Bescheinigung für die Abgeltungsteuer bekomme, wenn zusätzlich zur Altersrente eine Betriebsrente beziehe? Wenn ich als Rentner keine Einkommensteuer bezahlen muß, kann ich mir dann über die Einkommensteuererklärung die Abgeltungsstuer in voller Höhe zurückholen? Viele Grüße Fritz

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Frage der Abgeltungssteuer beantwortet Ihnen Ihr Finanzamt.

6 Antworten

Schiko.am 07.09.2008 | 14:10
Es ist diese aussage nicht richtig. Zwei renten und die NV. be_ scheinigung vertragen sich. Haben sie aber die NV-bescheinigung abgegeben erfolgt weder jetzt, auch nicht ab 2009 bei der abgeltungssteuer ein steuerabzug. Haben sie-aus welchen gründen auch immer- keine NV- und die bank führt pflichtgemäß steuern ab, ist diese unter umständen rückholbar. Für die heuschrecken hier wieder eine überflüssige berechnung: 6.000 mit 50% aus 12.000 steuerpflichtige ges.rentte 6.000 betriebsrente 12.000 minus 01.200 10 % absetzbar aus 12.000 für Kr./Rv. 01.020 17 % dto. für betriebsrente 02.862 abziehbare vorsorgaufwe.für betriebsrente 00.102 We.Kosten Rente 00.036 Pauschale Sonderausgaben 00.300 Autohaftpflicht 06.480 tatsächlich zu versteuerndes einkommen. Bekanntlich sind 7.664 grundbetrag steuer unbelastet. Waren es aber 1.985 gesamtzins ./. 801 freistellung wurden von 1184 30 % euro 355.20 steuer plus soli an das finanzamt überwiesen. Durch die steuerklärung wird der betrag wieder erstattet. Auch wenn der betrag mit 7.664 erreicht wird, kann es sich bei höheren zinsen lohnen, wenn der persönliche steuersatz eines rentners unter 30% , bei abgeltungssteuer eben unter 25 % . Mit freundlichen Grüßen.
"Heuschrecken"am 07.09.2008 | 23:45
Wenn Sie Menschen, die gelegentlich Kritik üben, weil Ihre Beiträge weitschweifig und abseits der Fragestellung sind, als "Heuschrecken" bezeichnen, finde ich das, vornehm ausgedrückt, nicht sehr angemessen. Vielleicht lesen Sie doch gelegentlich noch einmal den Hinweis zu diesem Forum: "... vor allem dann nicht, wenn andere Teilnehmer des Forums beleidigt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir deswegen Beiträge löschen müssen."
xxxam 08.09.2008 | 06:34
schiko weiß nicht was sein von ihm oft zitierter Münte mit Heuschrecken meint
Schiko.am 08.09.2008 | 08:16
Da brauch ich nicht sie dazu. Meinte dies wirklich spaßhaft, fand es auch lustig weil münte dies im zusammenhang im kaptalbereich und firmen- übernahmen durch andere meinte -vereinfacht darge- stellt. Werde mir in zukunft diesen spaß nicht mehr erlauben. MfG.
Fritz Frieam 08.09.2008 | 12:38
Hallo, zunächst ganz vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe 2 ergänzende Fragen: wird eine ganz normale betriebliche Altersversorgung immer zu 100% besteuert ? Sind die 10% bzw. 17% Kranken/Pflegeversicherung akzeptierte Pauschalwerte oder muß hier der genaue Satz angewendet werden ? Viele Grüße Fritz
Schiko.am 08.09.2008 | 21:06
Gerne beantworte ich ihre frage, nützt ja vielleicht auch anderen. Hole etwas aus, grundsätzlich sind es drei varianten verschiedener rentenarten. a) gesetzliche rente- versteuerung ab 2005 mit 50% der brutto- rente, jährlich steigend, im jahre 2040 100 %. Dieser 50% betrag ermässigt sich noch um ca. 10% (kranken- kassen verschieden) für kranken/pflegeversicherung. Ab 2009 kommt ja ein einheitssatz für alle kassen. Errechnet sich der verbleibende steuerbetrag bis 7664 / 15328 led./vh. fällt keine steuer an. Zur krankenkasse ist der hältebeitrag aufzubringen, der volle beitrag bei rente immer -derzeit 1,95 % für pflegeversicherung.- . b) private rente, die keine versorgungsrente ist. Hier gilt die frühere ertragsanteilbesteuerung, sogar ermässigt, aber und vom lebensalter abhängig bei rentenbeginn. Vor 2005 27%, ab 2005 ermässigt 18 % mit 65 jahren. Mit 63 jahren vorher 29% , jetzt 20 % steuerpflichtig. Der beitrag zur kranken/rentenversicherung ist voll vom rentner zu tragen. Statt 10% können es 17,15 % sein. Fast lächerlich zu vermerken, ein beitragszuschuss entfällt, dies ist schon durch das wort " voller Beitrag" ausgedrückt. c ) die betriebsrente, besteuerung annalog der pension, die versteuerung mit 100% . Allgemein bekannt durch die einreichung der steuerkarte beim früheren arbeitgeber. Um der wahrheit willen der hinweis, der sogenante vorsorgefreibetrag wirkt sich zusätzlich steuermindernd aus. Dies sind 40% vom bruttobetrag, begrenzt auf 3.000 höchstbetrag und zusätzlich 900 zusatzbetrag und 102 Pauschale wie bei rente. Allerdings, bis auf die pauschale 102 erfolgt jährliche reduzierung, und 2040 ist leider diese vergünstigung zu ende. Wie bei der privatrente, ist der volle beitragssatz zur kranken/pflege- versicherung vom arbeitnehmer alleine aufzubringen. Meine kritiker bitte ich um nachsicht, meine aber es könnten diese ausführungen manchen leser nützen. Mit freundlichen Grüßen.
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