Hallo,
am 1.April trete ich als besonders langjährig Versicherte meine Rente an.Nächste Woche habe ich Termin zur Antragstellung.Ich werde jedoch in meinem Beruf mit verringerter Stundenzahl weiter arbeiten.
Was muss ich bei der Antragstellung beachten,um auch weiterhin im Krankheitsfall,Krankengeld zu bekommen?Ich weiss,dass dies bei vollem Bezug der Rente ausgeschlossen ist.Also bleibt die Teilrente.Wieviel Rente kann ich höchstens abrufen,um den Anspruch auf Krankengeld zu behalten.?
Gruss Linda
Hallo Linda,
eine Teilrente ist in der gesetzlichen Rentenversicherung prinzipiell zwischen 10 Prozent und 99 Prozent der Vollrente frei wählbar.
In welchem Umfang bei der jeweils gewählten Teilrente ein Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten bleibt, kann ich im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung leider nicht abschließend beantworten. Mit dieser Frage sollten Sie sich daher direkt an Ihre zuständige Krankenkasse wenden.
Vielen dank für die Antwort.
Gruss Linda
Bei einer 99%Teilrete dürfte der KG Anspruch bestehen.
Die Krankenkasse kann esIhnen bestimmt sagen
Ergänzend:
mit Lesebrille hier nachlesbar:
"SGB5 - § 50 Ausschluß (...) des Krankengeldes
(1) Für Versicherte, die
1. (...) Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, (...) beziehen"
-> Umkehrschluss: bereits eine 99%-Teilrente sichert den KG-Anspruch
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__50.html
Gruß
w.