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Experten-Antwort

Rente und arbeiten

von JungeMutter04.11.2018 | 18:13
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4 Antworten

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Guten Abend Ich bin 32 Jahre jung, Mutter von zwei Kindern im Alter von 12 und 9 Jahren. Ich beziehe die Halbwaisenrente und die große Witwenrente. Nun habe ich einen 450€ Job angenommen und steige in zwei Monaten auf Gleitzeit bzw. Teilzeit auf. Wann wird was und wieviel angerechnet oder bleibt wegen dem Gehalt die Rente unberührt? Beste Grüße und hoffe auf eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich bedanke mich bei KSC für die Beantwortung der Frage. Habe dem nichts hinzuzufügen.

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3 Antworten

KSCam 04.11.2018 | 18:24
Die Einkommensanrechnung greift bei 2 Kindern erst dann wenn Sie mehr als 2000 € brutto pro Monat verdienen. Bei einem Job in der Gleitzone droht somit keine Gefahr und bei einem Teilzeitjob nur dann wenn Sie mit Ihrem Lohn diese 2000 € Grenze überschreiten - und ab dann gibt es für jeden Euro mehr an Nettolohn 40 Cent Kürzung bei der Witwenrente.
JungeMutteram 04.11.2018 | 18:33
Das heißt: Ich kann sowohl auf Minijob, Gleitzone als auch Teilzeit arbeiten gehen, OHNE das irgendetwas angerechnet wird? Weder bei der Halbwaisenrente als auch bei der großen Witwenrente?
KSCam 04.11.2018 | 20:17
Wie gesagt: die Witwenrente wird erst ab mehr als 2000 € brutto gekürzt. (gilt natürlich nur wenn sonst keine anrechenbaren Einkünfte bestehen) Und für die Höhe der Waisenrente spielt Ihr Arbeitseinkommen keine Rolle
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