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Rente und Beitraege

von Bonsaibiker08.10.2009 | 10:17
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Hallo @ all, ich erhalte eine Teilerwerbsunfaehigkeitsrente seit 2006 aufgrund eines Unfalls,arbeite Halbtags und die Gegnerischeversicherung zahlt die restl. Beitraege zur GRV. Werden die gezahlten Beitraege bei Bezug von Altersrente verechnet, oder was geschieht damit. danke und gruss.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bezüglich dieser Problematik darf ich Sie auf die Ausführungen von "haesvau" vom 31.07.2009 zu Ihrer damaligen Anfrage verweisen (vgl. Link in der Antwort von "Pascal"). Diesen Ausführungen kann ich mich inhaltlich voll anschließen. An der Rechtslage hat sich seitdem nichts geändert.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Bruttobeträge werden vom Arbeitgeber gemeldet. Diese werden dann in Entgeltpunkte (EP) umgewandelt. Für einen EP (Durchschnittsentgelt von 30.879,- EUR) gibt es z. Zt. 27,20 EUR Rente. Für entsprechend weniger oder mehr Brutto einen Quotienten davon.

8 Antworten

Pascalam 08.10.2009 | 10:30
Hatten wir das nicht schon? Es hat sich an dieser umfassenden Auskunft nichts geändert! Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Pascal
Beitragam 08.10.2009 | 10:30
Wenn die gezahlten Beiträge nach Eintritt Ihrer teilweisen Erwerbsminderung liegen, dann werden diese bei einer späteren Rente bzw. Altersrente berücksichtigt.
Never thinkam 08.10.2009 | 10:34
Wie oft wollen sie Ihre Frage noch stellen??Meinen sie es ändert sich was an der Antwort?????????
Bonsaibikeram 08.10.2009 | 10:51
Sorry! Hatte ich total vergessen. Aber diese Problematik beschaeftigt mich sehr, da ich dann ja nur bedingt von den Zahlungen der Versicherung profitiere und ich meinen Anwalt kraeftig auf die Finger schlagen muss, da die Abfindungsforderung bedeutend hoeher haette ausfallen muessen. Danke!
Pascalam 08.10.2009 | 11:33
Hallo @Bonsaibiker, schlagen Sie Ihrem Anwalt nicht auf die Finger: Körperverletzung, strafbar. Ihr Anwalt kann geltendes Recht, hier Zahlung von Pflichtbeiträgen nach § 119 SGB X nicht "verhandeln". Pascal
Bonsaibikeram 09.10.2009 | 08:42
OK! Dann keine Fingerhaue ;-) Aber was bringt es dann? Gruss
Pascalam 09.10.2009 | 10:11
Hatten wir aber auch schon: "Die Beiträge der gegnerischen Versicherung wirken sich auf die Höhe der späteren Altersrente aus, wenn sie einen höheren Ertrag an Entgeltpunkten bringen als die momentane Zurechnungszeit, die in ihrer Rente enthalten ist. Da die Zurechnungszeit mit dem 60. Geburtstag endet, hätten alle Beiträge ab 60 mit Sicherheit einen positiven Effekt, bis dahin vielleicht. Eventuell bringt es aber auch gar nichts, wenn sich bei der späteren Rentenberechnung durch künftige negative Rechtsänderungen weniger persönliche Entgeltpunkte ergeben als bei Ihrer jetzigen Rente. Dann wären die jetzigen besitzgeschützt und eine höhere Rente würde sich nur aus dem höheren Rentenartfaktor ergeben." Vielleicht noch zum Verständnis: In Ihrer Rente ist eine sogenannte "Zurechnungszeit enthalten. Dies bedeutet - vereinfacht gesagt - die Rente wurde so berechznet als ob bis zum 60. Lebensjahr Beiträge gezahlt worden wären. Die Rentenversicherung erhält nun die Beiträge, die in Ihrer jetzigen Rentenberechnung bereits enthalten sind. Pascal
Eifelfreundam 15.10.2009 | 20:15
Wie werden die Beiträge wegen des gemindertem Bruttogehalts bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Wer muß diese Beträge melden.
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