ja, im Sterbevierteljahr erhalten Sie für 3 Monate die volle Rente, den Vorschuß können Sie beim Postrentendienst beantragen.
Ab dem 4. Monat bleibt nach überschlägiger Einkommensanrechnung eine Witwenrente von ca. 500 Euro übrig.
Somit lohnt es sich die Witwenrente zu beantragen.