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Rente und Berufstätigkeit

von lieselotte20.05.2008 | 09:03
1596 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann bezog eine Rente von ca 1600 Euro bei seinem Tod und wir waren 44 Jahre verheiratet. Ich bin noch berufstätig, verdiene etwa 3000 Euro brutto (netto 1900). Bekomme ich Witwenrente von ihm?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

ja, im Sterbevierteljahr erhalten Sie für 3 Monate die volle Rente, den Vorschuß können Sie beim Postrentendienst beantragen.

Ab dem 4. Monat bleibt nach überschlägiger Einkommensanrechnung eine Witwenrente von ca. 500 Euro übrig.

Somit lohnt es sich die Witwenrente zu beantragen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

von 3000 brutto werden zunächst pauschal 40% abgezogen, das sind 1200, also bleiben 1800 übrig.

Dieser Betrag liegt um 1100 über dem Freibetrag, davon 40%, d.h. die Witwenrente wird um ca 440 Euro gekürzt.

60% aus 1600 sind 960 minus 440

bleiben ca 500

So habe ich überschlägig (hoffentlich richtig) gerechnet.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Der Vermutung von Jogi*63 schließe ich mich gerne an und wünsche Ihnen von ganzem Herzen, dass er und ich Recht haben.

In der Tat ist es ein Unterschied ob man 50 oder 500 € Witwenrente erhält.

Danke auch an Jogi*63

5 Antworten

lieselotteam 20.05.2008 | 09:44
Danke für die Auskunft. Die Rente wurde in meiner Gemeinde beantragt und die 3 Monate nach den Tod sind mir klar. Jedoch bekam ich die Auskunft: bei meinem Verdienst würde ich gar keine Rente von meinem Mann bekommen.
lieselotteam 20.05.2008 | 10:33
50 oder 500 Euro ist natürlich ein Unterschied. Der rechnung des Experten kann ich folgen. Die Aussage von meiner Gemeinde-Rentenfrau tendiert wohl eher in Richtung Mawie. Wie lautet Ihre Berechnung?
Mawieam 20.05.2008 | 09:49
Hallo Experte, wie haben Sie denn die EK-Anrechnung gemacht? Da hat sich ein Rechenfehler eingeschlichen. Alles was den Freibetrag von 701EUR überschreitet werden 40% auf die 60%ige Witwenrente angerechnet, bleiben ca. 50EUR Witwenrente über. Richtig ist, dass trotzdem den Antrag stellen sollte. MFG Mawie
Jogi*63am 20.05.2008 | 10:42
Hallo Lieselotte, ich vermute, dass Mawie bei seiner Berechnung davon ausgegangen ist, dass Sie mit Ihrem Verdienst von 3000 EUR brutto den Freibetrag von ca. 700 EUR um 2.300 EUR übersteigen. Davon 40 Prozent als Anrechnungsbetrag ergeben 920 EUR. Und dann kommt man auf einen Zahlbetrag von ca. 50 EUR. Bei dem Freibetrag von 700 EUR handelt es sich jedoch um einen Nettobetrag! Die überschlägige Berechnung des Experten ist demnach RICHTIG!
Lieselotteam 20.05.2008 | 10:57
Danke, das wäre mir auch viel lieber. Allerdings glaube ich es erst, wenn ich es (hoffentlich bald) schriftlich bekomme.
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