Rente und Beschäftigung in Werkstatt für Behinderte

von
Gunter

Mein Bekannter erhält seit kurzem eine Altersrente für Schwerbehinderte, hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht und ist nach Rentenbeginn noch weiter in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt. Bis zum Rentenbeginn zählen die "fiktiven" Entgelte aus der Werkstattbeschäftigung für die Rentenberechnung, aber werden nach Rentenbeginn auch noch aus der Werkstattbeschäftigung Beiträge (zumindest bis zur Regelaltersgrenze) weitergezahlt? Mir ist bekannt, dass das z.B. bei einer Pflegetätigkeit nach Rentenbeginn bis zur Regelaltersrente durch die Einführung der Flexirentenregelung so geregelt ist.

Experten-Antwort

Hallo Gunter,

die Versicherungspflicht als Beschäftigter in einer Werkstatt für behinderte Menschen endet nicht mit Beginn der Altersrente. Das heißt, die Beiträge werden zumindest bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weiter gezahlt.

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