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Rente und eigenes Einkommen

von BehrensMo09.09.2009 | 07:17
1406 Ansichten
7 Antworten

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Passt sich die große Witwenrente immer meinem eigenen Einkommen an, d.h. sie ermäßigt sich,wenn ich weniger verdiene und umgekehrt? Und wie wird die Witwenrente berechnet, wenn ich selber Altersrente bekomme? Wird sie dann meiner eigenen Rente angepasst?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.09.2009 | 14:52

Hallo BehrensMo,

Einkommensänderungen werden grundsätzlich erst vom Zeitpunkt der nächsten Rentenanpassung an berücksichtigt (in der Regel am 1.7. eines Jahres). Ist aber Ihr laufendes Einkommen in mindestens drei aufeinander folgenden Monaten im Durchschnitt mindestens zehn Prozent geringer als das zuletzt berücksichtigte Einkommen, wirkt sich die Änderung schon früher aus.

Beziehen Sie eine eigene Rente wird diese, genauso wie das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, erst auf die Witwenrente angerechnet, wenn ein bestimmter Freibetrag überschritten wird. Dieser Freibetrag beträgt bei Witwenrenten mtl. 718.08 Euro netto. Nach Abzug des Freibetrages werden vom verbliebenen Nettoeinkommen 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Sie müssen wie folgt rechnen

1. Ihre Altersrente (Netto) minus 718.08 Euro

2. vom verbleibenden Nettobetrag 40 %. Diese 40% werden dann von der Witwenrente abgezogen.

Ihre eigene Altersrente wird natürlich in unveränderter Höhe weitergezahlt.

6 Antworten

Haseam 09.09.2009 | 07:42
Hallo, das pauschal aus dem Brutto ermittelte Nettoeinkommen wird auf die Witwenrente angerechnet, trifft auch auf eigene Versichertenrente zu. Jedoch nur 40% des, den Freibetrag West oder Ost, übersteigenden Teils des Nettoeinkommens. Siehe unzählige Einträge im Forum- bitte Suchfunktion nutzen.
Schiko.Originalam 09.09.2009 | 07:51
Die eigene Rente und eine Witwenrente sind zwei selbständige Rentenarten. Sie erhalten, differenziert , nach Geburtsjahrgang bzw. Eheschließung 60 oder 55% der Bruttorente der/des Verstorbenen. Vorher für drei Monate die volle Rente. Dieser Bruttobetrag kann sich durchaus reduzieren wenn das eigene Ein- kommen, die eigene Rente, den anrechnungsfreien Betrag übersteigt. Dies ist immer das 26,4 fache des jeweilig geltenden Rentenwertes, unterschiedlich in West und Ost. West 27,20 x 26,4 Euro 718,08 Ost 24,13 x 26,4 Euro 637,03 Bei eigener Nettorente kommen noch drei Prozent Abzug hinzu. Der verbleibende, anrechnungspflichtige Betrag trägt mit 40% zur Kürzung der Witwen/Witwerrente bei, als Beispiel: 1.740 eigene Nettorente minus 0.718 1.022 minus 3% Steuerentlastung 0.031 ( 30.66) 0.991 mit 40% = 396( 396,40) als Kürzungsbetrag für die Wiwenrente. Sind die 60 % Witwenrente 896 Bruttobetrag nurmehr 500 Witwenrente. Dies gilt auch um Umkehrschluss, wenn sich das eigene Einkommen er- mässigt.Bei anderen Einkommen als Nettorente gibt es unterschiedliche Beträge die vom Bruttoeinkommen begünstigt abzuziehen sind.Arbeits- einkommen 40% vom Bruttoverdienst als Ausgangspunkt anstelle von genannten 1.740 Euro. Beim eigenen Einkommen ändert sich nichts. Mit freundlichen Grüßen.
BehrensMoam 09.09.2009 | 08:22
Wie das Ganze berechnet wird, ist mir klar. Ich möchte nur wissen, ob es jedes Mal neu berechnet wird, wenn sich mein Einkommen ändert, z.B. ich nun Teilzeit arbeiten würde oder ich mit 65 eigene Rente beziehe.
Paulaam 09.09.2009 | 08:31
Hallo, Einkommensänderungen sind grundsätzlich erst vom nächstfolgenden 1. Juli an zu berücksichtigen (§ 18d SGB IV). Minderungen des berücksichtigten Einkommens können vom Zeitpunkt ihres Eintritts an berücksichtigt werden, wenn das laufende Einkommen im Durchschnitt voraussichtlich um wenigstens zehn vom Hundert geringer ist als das berücksichtigte Einkommen. Hierüber müssen Sie den Versicherungsträger aber selbst unterrichten Paula
Schwarzwälderam 09.09.2009 | 09:27
Die Berechnung stimmt so nicht. Zuerst wird von der Bruttorente die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, dann der pauschale 3 % Wert und dann erst wird mit dem Freibetrag von 718,08 Euro verglichen.
Schiko.am 09.09.2009 | 09:46
Auch das kann vorkommen. Sie haben scheinbar übersehen, Ausgangspunkt war die Netto- rente von 1.740 Euro, also be- reits Kranken/Pflegever- sicherung abgezogen. MfG.
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