Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo BehrensMo,
Einkommensänderungen werden grundsätzlich erst vom Zeitpunkt der nächsten Rentenanpassung an berücksichtigt (in der Regel am 1.7. eines Jahres). Ist aber Ihr laufendes Einkommen in mindestens drei aufeinander folgenden Monaten im Durchschnitt mindestens zehn Prozent geringer als das zuletzt berücksichtigte Einkommen, wirkt sich die Änderung schon früher aus.
Beziehen Sie eine eigene Rente wird diese, genauso wie das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, erst auf die Witwenrente angerechnet, wenn ein bestimmter Freibetrag überschritten wird. Dieser Freibetrag beträgt bei Witwenrenten mtl. 718.08 Euro netto. Nach Abzug des Freibetrages werden vom verbliebenen Nettoeinkommen 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Sie müssen wie folgt rechnen
1. Ihre Altersrente (Netto) minus 718.08 Euro
2. vom verbleibenden Nettobetrag 40 %. Diese 40% werden dann von der Witwenrente abgezogen.
Ihre eigene Altersrente wird natürlich in unveränderter Höhe weitergezahlt.
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