Rente und Familienversicherung

von
Michael

Guten Tag,

meine Frau bezieht demnächst Altersrente in Höhe v. 420,00 €.
Ich selber bekomme dann 260,00 € Rente und verdiene ca. 650,00 €
aus selbsständiger Tätigkeit dazu.

Bisher sind wir bei Techniker Krankenkasse versichert.
Meine Frage nun:
Kann meine Frau über mich familienversichert werden?
Oder muß Sie sich separat versichert?

Gruß
Michael

von
santander

Diese Frage sollten sie ihrer Krankenkasse stellen.

von
Kaiser

Dies ist ein Renten-, kein Krankenkassenforum!

Experten-Antwort

Diese Frage kann in unserem Forum der Rentenversicherung leider nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

von
Meine Meinung

Hallo. Es steht aber auch im Merkblatt R0815 der DRV.
Wenn Sie die Voraussetzung für die KVdR erfüllt wird Sie Plichtmitglied. Dann ist das nicht möglich.
Erfüllt Sie die Vorversicherungszeit nicht kann Sie in die Familienversicherung wenn Sie die Einkommensgrenze nicht überschreitet.

von
W*lfgang

Zitiert von: Michael
Guten Tag,

meine Frau bezieht demnächst Altersrente in Höhe v. 420,00 €.
Ich selber bekomme dann 260,00 € Rente und verdiene ca. 650,00 €
aus selbsständiger Tätigkeit dazu.

Bisher sind wir bei Techniker Krankenkasse versichert.
Meine Frage nun:
Kann meine Frau über mich familienversichert werden?
Oder muß Sie sich separat versichert?

Gruß Michael

Hallo Michael,

wenn die Voraussetzungen für die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) als Pflichtversicherung bei Ihrer Frau erfüllt sind, wird Sie mit der eigenen Rente Pflichtmitglied in der TK - stellt jede halbwegs gescheite Beratungsstelle bereits bei Rentenantragsstellung fest ...und weist vorsorglich darauf hin, was geht/nicht geht bei der KV und zeigt alternative Möglichkeiten /Folgewirkungen /PKV-da rechtzeitig raus /Beitragszuschuss auf - immerhin gelten hier Fristregelungen (mit extremen Wirkungen für die Zukunft /seltenst /aber wers verpasst ...). Die TK wird aber rechtzeitig auf Sie/Ihre Frau zukommen, um per Bescheid die künftige KV zu regeln.

Gruß
w.
PS: *Grrr ...die DRV hat die KVdR-Spielregeln in Ihre RAA/rvRecht explizit reingeschrieben - für wen wohl, als für die Berater selbst ...die sich dann/hier hinter der 'Barrikade' *fragen sie doch die KV selbst/wir haben keine Ahnung*, zurückziehen ;-)

*Privat Paula/Experte ...Sie möchten Ihre Antwort vielleicht überdenken/vervollständigen? *g

von
Kaiser

Zitiert von: W*lfgang
Zitiert von: Michael
Guten Tag,

meine Frau bezieht demnächst Altersrente in Höhe v. 420,00 €.
Ich selber bekomme dann 260,00 € Rente und verdiene ca. 650,00 €
aus selbsständiger Tätigkeit dazu.

Bisher sind wir bei Techniker Krankenkasse versichert.
Meine Frage nun:
Kann meine Frau über mich familienversichert werden?
Oder muß Sie sich separat versichert?

Gruß Michael

Hallo Michael,

wenn die Voraussetzungen für die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) als Pflichtversicherung bei Ihrer Frau erfüllt sind, wird Sie mit der eigenen Rente Pflichtmitglied in der TK - stellt jede halbwegs gescheite Beratungsstelle bereits bei Rentenantragsstellung fest ...und weist vorsorglich darauf hin, was geht/nicht geht bei der KV und zeigt alternative Möglichkeiten /Folgewirkungen /PKV-da rechtzeitig raus /Beitragszuschuss auf - immerhin gelten hier Fristregelungen (mit extremen Wirkungen für die Zukunft /seltenst /aber wers verpasst ...). Die TK wird aber rechtzeitig auf Sie/Ihre Frau zukommen, um per Bescheid die künftige KV zu regeln.

Gruß
w.
PS: *Grrr ...die DRV hat die KVdR-Spielregeln in Ihre RAA/rvRecht explizit reingeschrieben - für wen wohl, als für die Berater selbst ...die sich dann/hier hinter der 'Barrikade' *fragen sie doch die KV selbst/wir haben keine Ahnung*, zurückziehen ;-)

*Privat Paula/Experte ...Sie möchten Ihre Antwort vielleicht überdenken/vervollständigen? *g

Warum? Es reicht doch, wenn Du zu allem Deinen Senf beigibst! Bezüglich KV hat die Rentenversicherung keine individuelle Beratungspflicht.

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