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Warum? Es reicht doch, wenn Du zu allem Deinen Senf beigibst! Bezüglich KV hat die Rentenversicherung keine individuelle Beratungspflicht.Guten Tag, meine Frau bezieht demnächst Altersrente in Höhe v. 420,00 €. Ich selber bekomme dann 260,00 € Rente und verdiene ca. 650,00 € aus selbsständiger Tätigkeit dazu. Bisher sind wir bei Techniker Krankenkasse versichert. Meine Frage nun: Kann meine Frau über mich familienversichert werden? Oder muß Sie sich separat versichert? Gruß MichaelHallo Michael, wenn die Voraussetzungen für die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) als Pflichtversicherung bei Ihrer Frau erfüllt sind, wird Sie mit der eigenen Rente Pflichtmitglied in der TK - stellt jede halbwegs gescheite Beratungsstelle bereits bei Rentenantragsstellung fest ...und weist vorsorglich darauf hin, was geht/nicht geht bei der KV und zeigt alternative Möglichkeiten /Folgewirkungen /PKV-da rechtzeitig raus /Beitragszuschuss auf - immerhin gelten hier Fristregelungen (mit extremen Wirkungen für die Zukunft /seltenst /aber wers verpasst ...). Die TK wird aber rechtzeitig auf Sie/Ihre Frau zukommen, um per Bescheid die künftige KV zu regeln. Gruß w. PS: *Grrr ...die DRV hat die KVdR-Spielregeln in Ihre RAA/rvRecht explizit reingeschrieben - für wen wohl, als für die Berater selbst ...die sich dann/hier hinter der 'Barrikade' *fragen sie doch die KV selbst/wir haben keine Ahnung*, zurückziehen ;-) *Privat Paula/Experte ...Sie möchten Ihre Antwort vielleicht überdenken/vervollständigen? *g
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