Mein Partner und ich möchten gerne heiraten. Er ist etwas jünger als ich und hat deutlich weniger Einkommen und Rentenanwartschaft.
Wenn ich vor Renteneintritt heirate bekommt er bei evtl. Scheidung die Hälfte meiner Rentenansprüche?
Und wenn ich nach Rentenantritt heirate steht ihm dann bei evtl. Scheidung die Hälfte meiner Rente zu?
Und wie verhält es sich bei vereinbarter Gütertrennung?
Und wenn ich eine Erwerbsminderungsrente erhalte bekomme ich bei Erreichen des regulären Rentenalters meine reguläre Rente?
Ich bin schon neugierg auf Antworten.