Rente und Heirat?

von
Gisela

Mein Partner und ich möchten gerne heiraten. Er ist etwas jünger als ich und hat deutlich weniger Einkommen und Rentenanwartschaft.

Wenn ich vor Renteneintritt heirate bekommt er bei evtl. Scheidung die Hälfte meiner Rentenansprüche?

Und wenn ich nach Rentenantritt heirate steht ihm dann bei evtl. Scheidung die Hälfte meiner Rente zu?

Und wie verhält es sich bei vereinbarter Gütertrennung?

Und wenn ich eine Erwerbsminderungsrente erhalte bekomme ich bei Erreichen des regulären Rentenalters meine reguläre Rente?

Ich bin schon neugierg auf Antworten.

von
Sachbearbeiter DRV Bereich Reha

Es wird nicht die Rente halbiert, es werden die Rentenanwartschaften, die in der Ehezeit erwirtschaftet wurden aufgeteilt!

Beispiel:

Sie erwirtschaften in der Ehezeit 10 Entgeltpunkte

Ihr Mann lediglich 5 Entgeltpunkte

Ergebnis: Sie erhalten 2,5 EP Ihres Mannes, müssen jedoch 5 EP abgeben.

Nach Verrechnung haben beide jeweils 7,5 EP.

Bei den erwirtschafteten Gütern in der Ehe ist das ebenso. Lediglich diejenigen Güter, die in der Ehezeit erworben wurden, werden aufgeteilt (mal so ganz grob ausgedrückt).

Durch einen Ehevertrag können Sie dies jedoch verhindern.

von
Gisela

Wenn ich es recht verstehe dann erwerbe ich als Rentnerin keine Anwartschaften mehr. Somit bliebe mir meine Rente erhalten?

von
Heinerich

Zitiert von: Gisela

Wenn ich es recht verstehe dann erwerbe ich als Rentnerin keine Anwartschaften mehr. Somit bliebe mir meine Rente erhalten?

ja

oder

Sie schließen in einem Ehevertrag den Versorgungsausgleich im Falle einer Schreidung aus.

MfG

Experten-Antwort

Werden in der Ehezeit keine Rentenanwartschaftene erworben, können diese auch nicht im Rahmen eines Versorgungsausgleich geteilt werden.

Das ist insbesondere beim Bezug einer Vollrente wegen Alters während der vollen Ehezeit der Fall.

Wird bei einer Teilrente noch nebenher gearbeitet, werden in der Ehezeit auch teilungsfähige Anwartschaften erworben.

Selbst, wenn während der Ehezeit im Rahmen einer Erwerbsminderungsrente nur Anrechnungszeiten zurückgelegt werden, können grundsätzlich
teilungsfähige Rentenanwatschaften bestehen.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 12.02.2013, 10:40 Uhr]

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