2x im Jahr kann auch aus einer geringfügig versicherungsfreien Beschäftigung das Doppelte hinzuverdient werden.
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Frage:
Gilt diese Regelung auch dann, wenn ich bereits nach Ablauf der 2 Monate wegen Regelaltersrentenbeginn unbegrenzt hinzuverdienen kann?
Wenn Sie unbegrenzt hinzuverdienen können, dann sollten Sie das auch tun.
Wozu brauchen Sie dann noch eine Rente wegen V O L L E R Erwerbsminderung?
Oder anders ausgedrückt: Wer unbegrenzt hinzuverdienen kann, ist NICHT erwerbsgemindert.
Wie sind Sie also an Ihre EM-Rente gekommen?
Hallo Rentenprüfer, wo haben Sie lesen gelernt ?
L.S. fragt hier wg. Hinzuverdienst wg. einer Regelaltersrente nicht wegen Erwerbsminderungsrente !
Stellen Sie Ihre Prüfungen sofort ein und verlassen Sie den Arbeitsplatz.
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Wenn er schon Regelaltersrente beziehen würde, wäre die Frage überflüssig gewesen, da er selbst festgestellt hat, dass es für Regelaltersrentner keine Hinzuverdienstgrenzen gibt.
Die von ihm genannten Begrenzungen gibt es in der Tat nur bei Beziehern einer vollen Erwerbsminderungsrente, da es selbst für teilweise EM-Renten großzügigere Hinzuverdienstgrenzen gibt.
Als halten Sie mal schön den Ball flach!
Offensichtlich bin ich missverstanden worden.
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Eine geringfügige versicherungsfreie
Beschäftigung kann ich unabhängig von Erwerbsminderung etc. ausüben.
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Für eine solche geringf.-versicherungsfreie Beschäftigung gilt aber, so ist mir bekannt, das ich 2* im Jahr auch das Doppelte hinzuverdienen kann.
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Die geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung will ich 2 Monate vor Beginn der Regelaltersrente ausüben.
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Frage:
Gilt auch in diesem Fall, dass ich für diese zwei Monate das Doppelte hinzuverdienen kann?
Ab Regelaltersrentenbeginn spielt die Höhe des Hinzuverdienstes ja keine Rolle mehr.
Damit ich Ihre Frage korrekt beantworten kann, brauche ich noch zwei Angaben: Beziehen Sie bereits eine Altersrente? Und wenn ja, seit wann?
Solange Sie Ihre Regelaltersgrenze noch nicht vollendet haben, ist bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder einer vorgezogenen Altersrente als Vollrente die Hinzuverdienstgrenze von mtl. 450 Euro zu beachten. Ein doppeltes Überschreiten pro Kalenderjahr ist zulässig. Beim erstmaligen Zusammentreffen von Rente und Hinzuverdienst ist grundsätzlich die einfache Hinzuverdienstgrenze, also 450 Euro einzuhalten. Eine Ausnahme besteht allerdings für den Fall, dass der Mehrverdienst aufgrund unvorhergesehener Besonderheiten eingetreten ist (wie z.B. Krankheitsvertretung o.ä.)
von Elvira
RE: Rente und Hinzuverdienst
Damit ich Ihre Frage korrekt beantworten kann brauche ich noch zwei Angaben: Beziehen Sie bereits eine Altersrente? Und wenn ja, seit wann?
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Beziehe noch keine Altersrente
Solange Sie Ihre Regelaltersgrenze noch nicht vollendet haben, ist bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder einer vorgezogenen Altersrente als Vollrente die Hinzuverdienstgrenze von mtl. 450 Euro zu beachten. Ein doppeltes Überschreiten pro Kalenderjahr ist zulässig. Beim erstmaligen Zusammentreffen von Rente und Hinzuverdienst ist grundsätzlich die einfache Hinzuverdienstgrenze, also 450 Euro einzuhalten. Eine Ausnahme besteht allerdings für den Fall, dass der Mehrverdienst aufgrund unvorhergesehener Besonderheiten eingetreten ist (wie z.B. Krankheitsvertretung o.ä.)
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Will noch eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung 2 Monate vor Beginn der Regelaltersrente ausüben.
Beziehe bisher keine Rente.
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Meine Frage ist, ob ich für diese 2 Monate die Überschreitung in Anspruch nehmen kann, die ja 2* im Jahr möglich ist?