Solange Sie Ihre Regelaltersgrenze noch nicht vollendet haben, ist bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder einer vorgezogenen Altersrente als Vollrente die Hinzuverdienstgrenze von mtl. 450 Euro zu beachten. Ein doppeltes Überschreiten pro Kalenderjahr ist zulässig. Beim erstmaligen Zusammentreffen von Rente und Hinzuverdienst ist grundsätzlich die einfache Hinzuverdienstgrenze, also 450 Euro einzuhalten. Eine Ausnahme besteht allerdings für den Fall, dass der Mehrverdienst aufgrund unvorhergesehener Besonderheiten eingetreten ist (wie z.B. Krankheitsvertretung o.ä.)