Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rente und Honorar

von Autor01.02.2009 | 06:56
1171 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich bin 60 Jahre alt und beziehe eine vorgezogene Altersrente (mit Abschlägen). Nun habe ich ein Buch veröffentlicht und bekomme vom Verlag einen einmaligen Vorschuss von ca. 2000 Euro. Welche Auswirkungen hat das auf meine Rente? Wird sie gekürzt, für wie lange? Danke für Ihre Hilfe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Autor,

Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist. Es handelt sich hier um Arbeitseinkommen, welches zu versteuern ist und daher ist es auch als Hinzuverdienst neben der Rente anzurechnen ist.

Dem Rentenversicherungsträger sollte dieser Nebenverdienst schriftlich angezeigt werden. Bei Vorliegen des Steuerbescheides sollte dieser dem Rentenversicherungsträger zwecks Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.

4 Antworten

Autoram 01.02.2009 | 08:33
Ja, aber zählt der Vorschuss nicht als Verdienst? Die Grenze bezügl. Hinzuverdienen zur Rente liegt doch bei ca. 400 Euro monatlich.
Schiko.am 01.02.2009 | 08:08
Nehme doch an, der Betrag wird auf Ihr Konto überwiesen und läuft nicht über die Rentenversicherung. MfG.
Schiko.am 01.02.2009 | 09:06
Man soll manches auch zwischen den Zeilen lesen.
Keith Moonam 02.02.2009 | 12:06
Wenn sie "ganzjährig" als Autor etc. freiberuflich tätig sind, kommt es lediglich darauf an, das ihre zu versteuernden Einkünfte hieraus innerhalb eines Kalenderjahres die Hinzuverdienstgrenze von monatlich 400,00 EUR (bei Selbständigen 4800 EUR durch 12) nicht überschreitet. Bitte bedenken Sie auch, das Abschreibungsmöglichkeiten (z.B. für Arbeitsmittel oder anderen im Zusammenhang mit der schriftstellerischen Tätigkeit entstandenen Unkosten) den tatsächlich zu versteuernden Gewinn noch schmälern können.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026