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Rente und Krankengeld

von Plötzlich Witwer10.12.2008 | 10:03
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Nach dem Tod meiner Frau bekomme ich eine Rentenzahlung (große Witwerrente)für 3Monate.Ich beziehe zur Zeit Krankengeld.Muß ich die Krankenkasse von dieser Zahlung in Kenntnis setzen und wird diese Summe beim Bezug vom Krankengeld berücksichtigt(dadurch weniger Krankengeld) ?

13 Antworten

Keith Moonam 10.12.2008 | 10:16
Die Witwerrente hat auf die Höhe ihres Krankengeldes keinen Einfluss, eine Meldepflicht ist mir nicht bekannt. Im Übrigen wurde ihre Krankenkasse vom Witwerrentenbezug durch die Meldung zur Krankenversicherung der Rentner bereits verständigt.
Rosannaam 10.12.2008 | 10:21
Haben Sie auch bereits eine Witwerrente beantragt? Die 3 Monate sind ja nur das Sterbeüberbrückungsgeld.
Anrechneram 10.12.2008 | 11:07
Bei Beantragung der Witwerrente muss der Krankengeldbezug dann angegeben werden. Das Krankengeld ist kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen, das auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird.
Schwarzwälderam 10.12.2008 | 11:11
Ein Witwerrentenantrag muß IMMER gestellt werden, auch wenn nur das Sterbevierteljahr bezogen werden kann.
Wolfgangam 10.12.2008 | 11:21
Der Antrag auf das so genannte Sterbevierteljahr gilt bereits als Witwerrentenantrag (auch wenn der Antrag nur bei der "Post") eingeht. Folgt - auch nach Aufforderung durch die DRV - kein formularmäßiger Antrag, ist davon auszugehen, dass der Antragsteller auf die weitere Zahlung von sich aus verzichtet, der Zahlbetrag ab 4. Monat auf Null zu setzen. Gruß w. (Sterbeüberbrückungsgeld ? ...den Begriff muss man mal auseinandersortieren ;-))
xxxam 10.12.2008 | 14:26
das weiß Rosanna doch nicht, sie bearbeitet doch Erwerbsmiderungs-Renten :-))
Plötzlich Witweram 10.12.2008 | 16:30
Hallo,ich möchte mich bei allen Damen und Herren für die schnelle und ausführliche Beantwortung herzlich bedanken.Zu meiner Frage:ja,ich hatte den Antrag auf Witwerrente gestellt und einen Betrag für die ersten 3 Monate nach dem Tod meiner Frau erhalten.Da mein Einkommen aber über dem entsprechenden Satz liegt, bekomme ich nach Ablauf der 3 Monate keine Rente mehr. Das das Finanzamt sich um meine Finanzen bemüht steht ausser Frage.Und meinem finanziellen Abstieg steht ab 2009 auch nichts im Weg-der Verdienstausfall durch die andere Steuerklasse (1) und das fehlende Einkommen meiner Frau macht im kommenden Jahr ein Minus von 1200 € Netto monatlich. Aber das ist nur Geld...und ich würde alles geben,wenn ich meine Frau dafür wieder hätte...sogar mein Leben!
Rosannaam 10.12.2008 | 17:00
Tut mir wirklich leid für Sie. Da das Krankengeld niedriger ist als das bisherige Einkommen, sollten Sie - sofern nicht schon geschehen - dies der DRV mitteilen und um eine Überprüfung der Einkommensanrechnung bitten. Vielleicht kommen wenigstens noch ein paar Euro an Witwerrente dazu. Der Freibetrag beträgt zur Zeit mtl. 701,18 EUR. Das diesen Betrag übersteigende Einkommen wird zu 40 % auf die Witwerrente angerechnet.
Plötzlich Witweram 10.12.2008 | 17:07
@Rosanna In der Rentenmitteilung steht,das anzurechnende Einkommen beträgt 658,33 € (=40%).So wie ich das lese ist dort nirgendwo von Krankengeld die Rede. Sollte ich dem Bescheid widersprechen,weil kein Krankengeld sondern die "normalen "Bezüge zugrund gelegt sind?
Rosannaam 10.12.2008 | 12:07
@Wolfgang Na ja, auch nicht besser und nicht schlechter als "Sterbevierteljahr"! ;-)) Es gibt ja auch noch den Begriff: Übergangszeit. Man kann sich´s also raussuchen...
Plötzlich Witweram 10.12.2008 | 17:33
@Rosanna hinzu kommt,das noch eine Reha ansteht und ich voraussichtlich erst im Februar oder März 2009 wieder arbeiten gehe und bis dahin erhalte ich ja "nur" Übergangsgeld von der LVA.
Rosannaam 10.12.2008 | 17:40
In der Berechnungsanlage über die Einkommensanrechnung zum Rentenbescheid müßte stehen, um welche Art Einkommen es sich handelt (Arbeitsentgelt oder Krankengeld). Wenn nach Ablauf der ersten 3 Monate noch Arbeitsentgelt gezahlt wurde und Sie erst DANACH Krankengeld erhielten, sollten Sie dies umgehend der DRV melden. Wenn von Rentenbeginn an Krankengeld gezahlt wurde, hätten Sie dies ja im Witwerrentenantrag angeben müssen. Dann wäre dies zu berücksichtigen gewesen. Da 40 % bereits 658,33 € sind, muß das gesamt berücksichtigte Einkommen ja bei 1645,83 € liegen. DAS ist doch bestimmt nicht die KG-Höhe! Überprüfen Sie diesbezüglich nochmals die Einkommensanrechnung. Sie können sich aber auch jederzeit mit dem zuständigen Sachbearbeiter der DRV (der Ansprechpartner/die Tel.Nr. stehen normalerweise auf dem Rentenbescheid) in Verbindung setzen und sich die Sachlage erklären lassen. Sollte der Bescheid hinsichtlich der Einkommensanrechnung falsch sein, können Sie a) Widerspruch einlegen, sofern die Frist hierzu nicht abgelaufen ist, oder b) ganz einfach einen formlosen Überprüfungsantrag stellen. Das würde ich an Ihrer Stelle mit dem Sachbearbeiter abklären. Es kann natürlich auch sein, dass auch das Krankengeld zur vollständigen Nullrente führt. MfG Rosanna.
Plötzlich Witweram 10.12.2008 | 22:45
@Rosanna Vielen Dank für Ihre ausführliche Beantwortung.Ich werde mich mit den Unterlagen an den Sachbearbeiter wenden und um Erklärung bzw. Überprüfung bitten.Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Nochmals Danke
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