Hallo F. Schmitt,
wir empfehlen Ihnen, sich zur Klärung der Angelegenheit an Ihre Krankenkasse zu wenden.
Sofern Sie freiwillig versichert sind, erhalten Sie von der Rentenversicherung auf Antrag einen Zuschuss zur Krankenversicherung. In diesem Fall dürften keine Beiträge von Ihrer Rente einbehalten werden.