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Experten-Antwort

Rente und Kurzarbeit

von Stefanie10.04.2021 | 16:06
114 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit März 2020 in Kurzarbeit. Ich erhalte derzeit 40 % meines Gehaltes vom AG, der Rest ist über Kurzarbeitsgeld geregelt. Ich bin Alleinerziehende mit einem behinderten (Grad 100) Kind (21) das sich in Ausbildung befindet und für das ich noch Kindergeld erhalte. Wenn ich alles richtig verstanden habe, werden die Rentenbeiträge weiter gezahlt, es kommt aber zwangsläufig zu einer Reduzierung der Altersrente durch die Kurzarbeit. Nun meine Frage: Gibt es die Möglichkeit, die Differenz in die Rentenkasse einzuzahlen um später keine Abzüge zu haben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stefanie,

ergänzend zu Schade:

bei einem Durchschnittsverdienst würde das für ein Jahr in etwa 7 EUR Monatsrente weniger ausmachen.

Ausgehend von Ihrer Sachverhaltsschilderung kommt eventuell – falls nicht bereits festgestellt – eine Versicherungspflicht als Pflegeperson in Frage, für die ggf. ebenfalls Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 10.04.2021 | 18:14
Als Pflichtversicherte sind Sie nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt. Aber möglicherweise können Sie Beiträge einzahlen um spätere Rentenabschläge auszugleichen. Zum Preis-, Leistungsverhältnis: Für 100 € mehr Rente müssten etwa 25.000 € aufgewandt werden. Wenn Ihnen das lukrativ erscheint, erkundigen Sie sich bei der nächstgelegenen DRV Beratungssstelle telefonisch zum weiteren Vorgehen. PS: Bei Kurzarbeit werden die Beiträge zu 80% weitergezahlt - dramatisch reduziert sich dadurch die spätere Rente nicht.
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