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Experten-Antwort

Rente und Miete

von Armer Rentnerin194808.08.2017 | 19:36
1428 Ansichten
31 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe ein grundsätzliche Frage die wahrscheinlich nicht nur mich betrifft. Ich erhalte 1.001,54 Euro Rente und muss aus meiner Wohnung in Hamburg ausziehen. Die Kaltmiete wurde von 454,50 Euro auf 932,21 Euro erhöht. Meine Frage: Gibt es von der Rentenversicherung eine Unterstützung hinsichtlich Wohnmiete? Ich habe doch immerhin 46 Jahre durchgehend in die Rentenkasse eingezahlt. Oder muss ich noch nachzahlen? Mit freundlichen Grüssen aus Hamburg Anita R.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.08.2017 | 09:52

Hallo Anita R.,

Unterstützung hinsichtlich Wohnmiete gibt es seitens der gesetzlichen Rentenversicherung nicht.

30 Antworten

ArmerRentner1947am 08.08.2017 | 19:47
...ein Versuch ist es wert. Einfach mal schriftlich bei DRV anfragen. Fragen kostet nichts. Mfg
W*lfgangam 08.08.2017 | 19:52
Hallo Armer Rentnerin1948, Nein. Fragen Sie bei Ihrem Sozialamt nach ergänzende Leistungen (Grundsicherung/Wohngeld). Gruß w.
Staatsanwaltam 08.08.2017 | 19:58
So, nun ist eine Anzeige fällig wegen Volksverhetzung. Und ansonsten kann man nur Einstein zitieren: Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Sabine S.am 08.08.2017 | 19:53
Eher schwierig, die Milliarden sind doch eher für die Mohammedaner und Neger reserviert.
zyam 08.08.2017 | 19:55
Blödsinn! Die DRV zahlt keine Mietzuschüsse. Da bleibt nur der Umzug in eine billigere Wohnung und bei der neuen Wohnung dann ein Antrag auf Wohngeld. Bei 954 € würde Wohngeld auch nichts bringen. Und für Aufstockende Sozialhilfe nach SGB XII ist die Rente ein wenig zu hoch.
Werner H. am 08.08.2017 | 20:24
...ein Versuch ist es wert. Einfach mal schriftlich bei DRV anfragen. Fragen kostet nichts. Mfg
Eher schwierig, die Milliarden sind doch eher für die Mohammedaner und Neger reserviert.
Das habe ich mich auch schon gefragt.
Rüdiger S. am 08.08.2017 | 20:27
Meines Wissens sind solche gewaltigen Mietsprünge bzw. Mieterhöhungen in so kurzer Zeit - auch in Hamburg - gesetzlich nicht zulässig.
taxmanam 08.08.2017 | 20:56
"neger und Mohammedaner" haben überhaupt nichts mit solchen miethaien zu tun und an der extremen Mieterhöhung in diesem fall sind sie auch absolut unschuldig. ich würde das auch prüfen lassen, was da überhaupt zulässig ist. ansonsten: selbst wenn sie noch einzahlen können, müssten das ja exorbitante beträge sein, um da auszugleichen.
Pflichtverteidigeram 08.08.2017 | 21:10
Eher ......
So, nun ist eine Anzeige fällig wegen Volksverhetzung. Und ansonsten kann man nur Einstein zitieren: Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
An den Wichtigtuer, für das 1. und 2. jur. Staatsexamen hat es wohl im Oberstübchen nicht gereicht - oder? Das was Sabine S. geschrieben hat ist ihre persönliche öffentliche Meinung und hat keinerlei justizable Strafbarkeit erfüllt. Der mittlere Teil des verwendeten Zitates trifft wohl eher auf Sie zu. Als ehemaliger Vorruheständler (61) und mittlerweile abschlagsfreier Rentner waren/wären meine Gründe dieselben wie bei Sabine S. mit ihrem bemerkenswerten Satz, mich aus dem Arbeitsleben vorzeitig zu verabschieden, weil ich für die illegal eingewanderten "Goldstücke" keinen Finger mehr rühre um das das Steueraufkommen zum plündern, weiter aufrecht zu erhalten. Außerdem gibt es genügend legale Möglichkeiten auch als steuerpflichtiger Rentner die Einkommenssteuerpflicht auf fast Null zu reduzieren. Dazu braucht man allerdings das Interesse und Wissen an Steuergesetzgebungen, die Fülle von Lücken zu nutzen, statt sich als Hobby Denunziant zu outen, bzw. zu blamieren!
W*lfgangam 08.08.2017 | 21:46
Zitat von Pflichtverteidiger anzeigen
...bis davor sehr gut kommentiert, dann kommt Ihre eigene niedergeschriebene Blamage - einfach köstlich ...statt 1. + 2. Trallalaexamen wäre für Sie vielleicht Deutschsprachkurs bis hin zu C2 erforderlich, um sich nicht selbst in Knie zu f*cken ;-) Gruß w.
Onkel Ottoam 08.08.2017 | 21:40
Hier stinkt es gewaltig nach Nazi Deppen.
GroKoam 08.08.2017 | 22:39
Die arme Rentnerin kann gerne zu uns nach Bitterfeld kommen, da sind die Mieten noch verkraftbar. Trifft man sich nicht in dieser Welt, trifft man sich in Bitterfeld, liebe arme Rentnerin.
Genervteram 09.08.2017 | 07:10
...ein Versuch ist es wert. Einfach mal schriftlich bei DRV anfragen. Fragen kostet nichts. Mfg
Eher schwierig, die Milliarden sind doch eher für die Mohammedaner und Neger reserviert.
Lieber 10 Asylanten, egal welcher Herkunft, als eine gescheiterte deutsche Existenz wie Sie!
Fastrentneram 09.08.2017 | 07:08
Zitat von Pflichtverteidiger anzeigen
So, nun ist eine Anzeige fällig wegen Volksverhetzung. Und ansonsten kann man nur Einstein zitieren: Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
An den Wichtigtuer, für das 1. und 2. jur. Staatsexamen hat es wohl im Oberstübchen nicht gereicht - oder? Das was Sabine S. geschrieben hat ist ihre persönliche öffentliche Meinung und hat keinerlei justizable Strafbarkeit erfüllt. Der mittlere Teil des verwendeten Zitates trifft wohl eher auf Sie zu. Als ehemaliger Vorruheständler (61) und mittlerweile abschlagsfreier Rentner waren/wären meine Gründe dieselben wie bei Sabine S. mit ihrem bemerkenswerten Satz, mich aus dem Arbeitsleben vorzeitig zu verabschieden, weil ich für die illegal eingewanderten "Goldstücke" keinen Finger mehr rühre um das das Steueraufkommen zum plündern, weiter aufrecht zu erhalten. Außerdem gibt es genügend legale Möglichkeiten auch als steuerpflichtiger Rentner die Einkommenssteuerpflicht auf fast Null zu reduzieren. Dazu braucht man allerdings das Interesse und Wissen an Steuergesetzgebungen, die Fülle von Lücken zu nutzen, statt sich als Hobby Denunziant zu outen, bzw. zu blamieren!
Sie scheinen ja ein ganz schlauer zu sein! Leute wie Sie widern mich an!
GroKoam 09.08.2017 | 07:18
Bist Du zu doof Dir einen eigenen Nick aus zu denken?
Konrad Schießlam 09.08.2017 | 10:30
Natürlich nicht. Ob Grundsicherung möglich ist, in Brutto ist vom Netto der Rente abhängig. leider nannten Sie Brutto und Netto der monatlichen Rente nicht. Die Mietsteigerung in dieser Höhe ist nicht normal, da stimmt was nicht! MfG.
Horst Siebertam 09.08.2017 | 11:47
Da stimmt einiges nicht. Ich finde so geht es nicht. Man läßt gewaltige Asylantenströme ins Land, die naturgemäß zu gewaltigen Nachfrageüberhängen und Mietpreissteigerungen auf den Wohnungsmärkten führen. Gerade in solchen Großstädten wie Hamburg. Andererseits hat man gerade die Westdeutschen Rentnern in erheblichem Umfange u.a. über geringere Renten die Wiedervereinigung bezahlen lassen, was für viele zu geringne Renten auf Sozialhilfeniveau führte. Und jetzt müssen gerade diese Rentner nochmal für den gewaltigen Zustrom der Asylanten mit existenzbedrohlichen Mieten bezahlen. Nur die Dümmsten können sich diesen ökonomischen Zusammenhängen verschließen.
Peter Klotzam 09.08.2017 | 13:52
Zitat von Peter Klotz anzeigen
Da stimmt einiges nicht. Ich finde so geht es nicht. Man läßt gewaltige Asylantenströme ins Land, die naturgemäß zu gewaltigen Nachfrageüberhängen und Mietpreissteigerungen auf den Wohnungsmärkten führen. Gerade in solchen Großstädten wie Hamburg. Andererseits hat man gerade die Westdeutschen Rentnern in erheblichem Umfange u.a. über geringere Renten die Wiedervereinigung bezahlen lassen, was für viele zu geringne Renten auf Sozialhilfeniveau führte. Und jetzt müssen gerade diese Rentner nochmal für den gewaltigen Zustrom der Asylanten mit existenzbedrohlichen Mieten bezahlen. Nur die Dümmsten können sich diesen ökonomischen Zusammenhängen verschließen.
Sie haben 100 Prozent Recht. Daher wird Ihr Beitrag bestimmt auch gleich wieder gelöscht. Sonst wird das Volk nur unruhig...
Danke, für Ihre Zustimmung!
Franz-Josefam 09.08.2017 | 15:00
Da stimmt einiges nicht. Ich finde so geht es nicht. Man läßt gewaltige Asylantenströme ins Land, die naturgemäß zu gewaltigen Nachfrageüberhängen und Mietpreissteigerungen auf den Wohnungsmärkten führen. Gerade in solchen Großstädten wie Hamburg. Andererseits hat man gerade die Westdeutschen Rentnern in erheblichem Umfange u.a. über geringere Renten die Wiedervereinigung bezahlen lassen, was für viele zu geringne Renten auf Sozialhilfeniveau führte. Und jetzt müssen gerade diese Rentner nochmal für den gewaltigen Zustrom der Asylanten mit existenzbedrohlichen Mieten bezahlen. Nur die Dümmsten können sich diesen ökonomischen Zusammenhängen verschließen.
Sie haben 100 Prozent Recht. Daher wird Ihr Beitrag bestimmt auch gleich wieder gelöscht. Sonst wird das Volk nur unruhig...
Danke, für Ihre Zustimmung!
Wenigstens einer der Ihnen zustimmt! Es dürfte auch schwierig sein, weitere zu finden.
Ich würde eher vermuten, dass sich der "hochintelligente" Verfasser selbst zugestimmt hat....;-)
Schorscham 09.08.2017 | 15:32
Entweder ist dieser Beitrag ein "Fake" oder die Fragestellerin ist naiv. Die Hartz4-Angemessenheitsgrenze für einen 1-Personenhaushalt liegt in Hamburg bei ca. 463 Euro Brutto-Kaltmiete. Warum sollte Ihnen also die DRV mehrere Hundert Euro zuschießen? http://www.hamburg.de/leistungen-hilfen/1016372/kosten-der-unter… Suchen Sie sich eine angemessene Wohnung im üblichen Bereich und gut ist es! MfG
Klaus Kohlam 09.08.2017 | 16:37
Sie hätten vor 1992 in Rente gehen sollen. Da gab es noch Renten auf Basis der Brutto-Löhne. Aber wer zu spät in Rente geht, auch den bestraft das Leben. Früher konnte man auch noch frei und unverblümt seine Meinung sagen. Heute wird man gleich als Sozi oder Nazi beschimpft. Was haben wir uns da bloß eingekauft....
Schorscham 09.08.2017 | 20:03
Zitat von Klaus Kohl anzeigen
Auch heute noch werden die RV-Beiträge vom Bruttolohn abgezogen und nicht vom Nettolohn. Und aus den jährlichen BRUTTO-Verdiensten werden die Entgeldpunkte ermittelt. WAS soll also 1992 besser gewesen sein? MfG
Konrad Schießlam 10.08.2017 | 09:42
Völlig unverständlich die Ausführungen des Herrn Kohl. Bei mir, Rentenbeginn am 1.9.1996 ist dies zwar steuerlich ein Vorteil, da ur- sprünglich 50% , schon Rentenbeginn 2005 als steuerlicher Freibetrag lebens- lang festgeschrieben sind. Auch heute noch richtet sich im wesentlichen die jährliche Rentenerhöhung zum jeweils 1.7. nach den Bruttolöhnen, je höher die zurückliegende Lohnerhöhung, desto höher die Anpassung zum jeweils 1.7.. Dies gilt natürlich auch für die Rentner des Jahres 2005, nur inzwischen-für alle Rentner gültig- wurden Bremsfaktoren eingebaut die den an sich gültigen Prozentsatz für diese Erhöhungen bremsen, nenne nur die "Riesterrente", dies trifft natürlich für meine Rente-Rentenbeginn 1.9. 1996- genau so zu, wie für den Rentner des Jahres 2017 , jedoch steuerlicher Freibetrag nur mehr 26%. Hoffe nur, Herr Kohl bringt die Kraft auf, für seine Bemerkungen Aufklärung zu liefern. MfG. Rentner des Jahres 2017
Konrad Schießlam 11.08.2017 | 09:49
Ja, so ist es.Leider, oder Gott sei Dank. Und 65,8232 Entgeltpunkte bis 31.8.2017 432.233,64 Bruttorente erhalten und in 48 Jahren -einschließlich 2 Jahre Vorruhestand- nicht ganz 70.000 Euro Hälftebeitrag bezahlt. Nachrechnen gestattet. MfG.
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