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Experten-Antwort

Rente und Minijob

von Schilas Mama05.08.2015 | 20:21
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4 Antworten

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Sehr geehrte Forenmitglieder, sehr geehrte Experten. Ich beziehe seit 01.02.2015 Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Gemäß Rentenbescheid darf ich bis 450,00 € monatlich hinzuverdienen, ohne dass meine Rente gekürzt wird. Da es auch möglich ist, diese Grenze zweimal pro Jahr bis zum Doppelten(900 €) zu überschreiten befürchte ich wieder Probleme mit der DRV Stralsund. Weil , die haben mich sehr ins Herz geschlossen - schmunzel ! Ab 01.05.2015 habe ich einen Minijob, wobei sich der Verdienst wie folgt beziffert bzw. beziffern wird. Mai 106,50 € Juni bis Dezember 450,00€ Zwischenzeitlich ist auch bis zu mir durchgesickert, dass der Arbeitgeber großzüge Sonderzahlungen leistet. Darf ich, auch wenn ich nicht das ganze Jahr im Minijob tätig bin, in zwei Monaten jeweils 900,00 € verdienen ? Dürfen es aufeinanderfolgende Monate sein ? Sofern es ein ganzes Jahr ist, entfällt dann der doppelte Hinzuverdienst, weil die Jahressumme bereits durch monatliche Zahlungen erreicht sind ? Ich bedanke mich und wünsche einen schönen Abend. Mfg Christina

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.08.2015 | 09:09

Hallo Schilas Mama,

wie W*lfgang zutreffend erläutert hat, dürfen Sie im Kalenderjahr 2 mal bis zur doppelten Hinzuverdienstgrenze (= 900 €) verdienen. Beim erstmaligen Zusammentreffen ist die doppelte Hinzuverdienstgrenze nur möglich, wenn das Überschreiten durch Sonderzahlungen begründet ist.

3 Antworten

W*lfgangam 05.08.2015 | 20:46
Hallo Schilas Mama, ja, sogar 4 - Nov./Dez. und Jan./Febr. ...dann haben Sie die Überschreitungsmöglichkeiten für das laufende und folgende 'Rentenjahr' 01 - 12 bereits ausgeschöpft ...auch wenn Ihre Rente erst im Laufe des (anteiligen) Jahres begonnen hat. Der 'fehlende' Rentenmonat 01.2015 ist dabei unbedeutend. > Stralsund. Weil , die haben mich sehr ins Herz geschlossen - schmunzel ! ;-) ...mehr ist dazu nicht zu sagen *g > Sofern es ein ganzes Jahr ist, entfällt dann der doppelte Hinzuverdienst, weil die Jahressumme bereits durch monatliche Zahlungen erreicht sind ? Nein, als Jahressumme für eine abhängige Beschäftigung gilt immer noch 10*450 plus 2*900. Wird die Beschäftigung allerdings in einigen vollen Monaten unterbrochen (und der AG später keine Jahresmeldung macht ;-)), können Sie sich die 'ersparten' 450 EUR nicht auf die Gesamtjahressumme draufrechnen - auch vor Sonderzahlungen (bis 900) gleich im ersten Monat nach Wiederaufnahme des Minijobs ist Vorsicht geboten. Gruß w.
Batrixam 06.08.2015 | 08:06
Im ersten Monat des Hinzuverdienstes (erstmaliges Zusammentreffen von Hinzuverdienst und Rente, hier also Mai 2015) muss - für ungekürzte Rentenzahlung - die Grenze von max. 450 Euro zwingend eingehalten werden.
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