Hallo Frau Nowak,
ergänzend wäre noch hinzuzufügen, dass eine Einmalzahlung nach Rentenbeginn und Aufgabe der Beschäftigung, aus der die Einmalzahlung erfolgt zum Rentenbeginn, kein Hinzuverdienst darstellt. siehe hierzu auch http://raa-handbuch.drvbsh.rzn.drv:8080/raa10/Raa.do?f=SGB6_34R3.5