Mein Ehemann bezieht Altersrente; da wir 2 Kinder erzogen haben, werden ihm nicht 1,95 %, sondern 1,7 % für die Pflegeversicherung abgezogen (mit Nachweis der Elterneigenschaft).
Wenn ich demnächst eigene Altersrente beziehe, gilt der gleiche Prozentsatz -
nämlich 1,7 %- auch für mich?? Oder wird dieser Satz nur jeweils einem Elternteil zugestanden??
Im Voraus schon mal Danke für Ihre Antwort.
torimori
Sie haben die Kinder geboren. Der "ermässigte" Beitrag steht natürlich auch Ihnen zu. Bei der Rentenantragstellung genügt ein Hinweis auf Ihre Kindererziehungszeiten (KIEZ) im Versicherungskonto.
Bevor Sie aber nun die Sektkorken knallen lassen, machen Sie sich lieber darauf gefasst:
http://www.welt.de/print-welt/article325770/In_der_Pflegeversicherung_droht_eine_Explosion_der_Beitraege.html
und
http://www.esv.info/id/389161826/katalog.html
Also einer bevorstehenden Explosion bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und einer erheblichen Ausdünnung des Leistungskatalogs.